Österreich

Freispruch im Prozess um fortgesetzte Gewalt in Wien

10.09.2024 • 15:54 Uhr
ABD0084_20231126 – WIEN – …STERREICH: ++ THEMENBILD ++ Illustration zum Thema Justiz/Gericht/Verhandlungen/Strafrecht: Im Bild: BŠnde des Strafgesetzbuches StGB / Wiener Kommentar in einem BŸro im Wiener Straflandesgericht, aufgenommen am Donnerstag, 16. November 2023 in Wien. – FOTO: APA/HARALD SCHNEIDER
Ein 22-Jähriger musste sich vor Gericht verantworten. APA

In einem Prozess um fortgesetzte Gewalt wurde ein 22-Jähriger gegen seine Ex-Freundin nicht rechtskräftig freigesprochen.

Zum insgesamt vierten Mal hat sich ein 22-Jähriger am Dienstag im Wiener Grauen Haus vor Gericht verantworten müssen. Nach zwei Verurteilungen wegen Raubes und einer Körperverletzung ging es diesmal um fortgesetzte Gewaltausübung (§ 107b StGB) zulasten seiner Ex-Freundin. Der Angeklagte bekannte sich nicht schuldig. Er wurde nicht rechtskräftig freigesprochen. “Ich küsse den Boden”, reagierte der 22-Jährige mit sichtlicher Erleichterung auf die Entscheidung.

Zweifel an der Glaubwürdigkeit der Belastungszeugin

Im Lauf der Verhandlung hatten sich massive Zweifel an der Glaubwürdigkeit der Belastungszeugin aufgetan. Die junge Frau hatte als 18-Jährige den Mann über Facebook kennengelernt. Sie gingen eine Beziehung ein, sie wurde rasch schwanger. Laut Anklage soll er sie von März bis Oktober 2023 wiederholt geschlagen, kontrolliert und in ihrer Lebensführung eingeschränkt haben. Angebliches Motiv: Eifersucht.

Angeklagter bestreitet Vorwürfe

“Warum sollte ich eifersüchtig sein, wenn es tausend andere Mädls gibt?”, fragte sich der Angeklagte nun vor einem Schöffensenat (Vorsitz: Daniel Schmitzberger). Für ihn sei das keine feste Beziehung, sondern “so wie Freundschaft plus” gewesen: “Als sie fremd gegangen ist, habe ich Schluss gemacht. Ich hab’ genug andere Mädls. Ich brauch’ die nicht.”

Chats, die in der Verhandlung teilweise verlesen wurden, deuten darauf hin, dass die junge Frau nach dem Ende der Beziehung den 22-Jährigen zurückgewinnen wollte. “Die Frau ist besessen vom Angeklagten und wollte ihn um jeden Preis zurück”, meinte Verteidiger Florian Horak. Sie zeigte den 22-Jährigen jedoch auch wegen gewalttätiger Übergriffe an und legte dabei Fotos vor, die Verletzungen belegten. Als dem Angeklagten vom vorsitzenden Richter die Bilder mit oberflächlichen Schnitt- und Stichwunden gezeigt wurden, bemerkte dieser: “Vielleicht hat sie sich das selber zugefügt.”

Er sei aufgrund seiner Vorstrafen mit einem Aufenthaltsverbot belegt gewesen und habe sich in Slowenien befunden, schilderte der 22-Jährige. Er habe die Frau nur an Wochenenden gesehen, weil sie ihn besucht hätte. Von ihrer Schwangerschaft habe er erst bei der Niederkunft erfahren: “Ich weiß nicht mal, ob das Kind von mir ist.” Ihre ihn belastenden Angaben seien “frei erfunden”.

Belastungszeugin verwickelt sich in Widersprüche

In ihrer Einvernahme verwickelte sich die Zeugin in Widersprüche und relativierte die anklagegegenständlichen Vorwürfe teilweise. So meinte sie etwa zum Zustandekommen einer Brandwunde, dem Angeklagten sei beim Rauchen Asche auf ihren Körper gefallen, wobei entgegen der ursprünglichen Aussage nicht mehr von Absicht die Rede war. Der Richter konfrontierte die Zeugin daraufhin mit einer Vorstrafe wegen falscher Zeugenaussage: sie hatte demnach vor einigen Jahren ihre eigene Entführung vorgetäuscht. Die 19-Jährige bestätigte weiters, dass sie sich im Alter von 14 selbst Verletzungen zugefügt hätte und danach von einem Psychiater behandelt worden sei.

APA