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65.000 Euro Betrugsgeld landete auf Konto eines Schülers: 20-Jähriger vor Gericht

HEUTE • 09:56 Uhr
65.000 Euro Betrugsgeld landete auf Konto eines Schülers: 20-Jähriger vor Gericht
Prozess am landesgericht Feldkirch. NEUE

Ein Cybercrime-Fall beschäftigt das Landesgericht Feldkirch. Auf der Anklagebank sitzt ein junger Mann, der als kleines Rad in einem großen Betrugsfall sein Konto zur Verfügung stellte.

Der Prozess folgt einem Muster, das Gerichte bei Cybercrime häufig sehen: Die Täter im Hintergrund sind unbekannt, auf der Anklagebank ein kleiner Fisch. Seit Donnerstagvormittag steht am Landesgericht Feldkirch ein Schüler aus dem Bezirk Bregenz vor Gericht, dem Beitragstäterschaft zum schweren Betrug vorgeworfen wird. Der Prozess hat um 8.30 Uhr begonnen, derzeit werden Zeugen befragt.

Nach Ansicht der Staatsanwaltschaft soll der junge Mann den schweren Betrug unterstützt haben, indem er sein Konto für die Entgegennahme der Betrugsgelder zur Verfügung stellte und einen Großteil der eingelangten Beträge weiterleitete.

Pensionierte Oberärztin als Opfer

Vor Gericht sagte auch das Opfer, eine 74-jährige pensionierten Oberärztin, aus. Sie schilderte, wie sie Ende April 2025 erstmals kontaktiert wurde. Zunächst erhielt sie eine SMS mit der Aufforderung, ihre Online-ID der Bank zu aktualisieren. Mit dieser Nachricht verschafften sich die Täter Informationen darüber, bei welchem Bankinstitut die Frau ihr Konto führte.

Am folgenden Tag meldete sich ein Anrufer telefonisch und gab sich als Mitarbeiter genau dieser Bank aus. Er fragte, ob die SMS angekommen sei, und erklärte, es würden bereits verdächtige Transaktionen stattfinden. Diese müssten rasch gestoppt werden. In gutem Glauben installierte die Frau eine angebliche Fernwartungssoftware. In der Annahme, Überweisungen zu stornieren, gab sie eine Vielzahl von Buchungen frei. Tatsächlich handelte es sich um Überweisungen. Insgesamt geht es um 128.000 Euro.

37 Überweisungen

Laut Anklage wurden 37 Überweisungen auf das Konto des Angeklagten durchgeführt. Rund 64.000 Euro landeten dort. Ein Teil des Geldes wurde weiterüberwiesen. Vom eingelangten Betrag erhielt die Frau lediglich 7600 Euro zurück. Die Differenz macht sie nun als Schadenersatzanspruch geltend. Von der Bank habe sie nichts ersetzt bekommen, da diese für den Schaden nicht hafte, schilderte das Opfer.

Die Verteidigung sieht ihren Mandanten als gutgläubig und überfordert, ohne Einblick in die Hintergründe des Geschehens. Er habe weder die Absicht noch einen Vorsatz gehabt, jemanden zu schädigen.

Handy und Bankkonto hergegeben

Der Angeklagte selbst gab an, auf Initiative eines Cousins gehandelt zu haben, der von einer Geldveranlagung gesprochen habe. Sein Mobiltelefon und seine Bankkarte gab der Angeklagte offenbar mehrfach aus der Hand, neben seinem Cousin auch einem bislang unbekannten Mann. Er habe geglaubt, es gehe um Investitionen. Erst später habe er ein „schlechtes Gefühl“ bekommen. Er gab zudem an, unter Druck gesetzt worden zu sein. Er habe letztlich nie ein Geld bekommen, da er ausgestiegen sei. Auch habe er selbst keine Überweisungen getätigt.

Als er später ein Schreiben der Polizei erhielt und zur Einvernahme geladen wurde, habe ihm sein Cousin ausgerichtet, die Männer könnten ihn finden, falls er etwas sage. Es sei sogar von einem Kopfgeld die Rede gewesen. Er habe sich unter Druck gesetzt gefühlt und Angst gehabt.

Ob und in welchem Ausmaß der Angeklagte wissentlich zur Durchführung des Betrugs beigetragen hat oder selbst unter Druck stand, ist Gegenstand der laufenden Beweisaufnahme. Die Verhandlung ist bis 14 Uhr anberaumt. Ein Urteil ist noch nicht in Sicht.ür den Angeklagten gilt die Unschuldsvermutung.