Österreich

Eskalierte Party in Hotel und Raubvorwürfe: Vier junge Erwachsene vor Gericht

06.02.2026 • 11:36 Uhr
Eskalierte Party in Hotel und Raubvorwürfe: Vier junge Erwachsene vor Gericht
Die zwei Hauptangeklagten, die auch einen Raub begangen haben sollen, sitzen in U-Haft. NEUE

Mehrere junge Erwachsene mussten sich heute wegen einer ganzen Reihe von Delikten verantworten. Jetzt stehen die Urteile fest.

Ein Rettungseinsatz in einem Hotel in Hohenems eskalierte im November des Vorjahres und endete mit mehreren Festnahmen. Sanitäter und Polizei waren am frühen Nachmittag alarmiert worden, nachdem eine Gruppe junger Erwachsener in einem Hotelzimmer randaliert haben soll. Ein 20-jähriger Mann benötigte medizinische Hilfe, verhielt sich laut Anklage jedoch aggressiv. Schließlich soll er einem Polizisten mit der Faust gegen den Kopf geschlagen haben. Dann mischten sich weitere Personen aus der Gruppe ein, Pfefferspray kam zum Einsatz, zusätzliche Streifen wurden angefordert. Am Ende wurden vier Männer und eine Frau festgenommen.

Diese Ereignisse sowie weitere Fakten, darunter auch ein Raubvorwurf, werden nun am Landesgericht Feldkirch verhandelt. Den Vorsitz des Schöffensenats führt Jugendstrafrichter Martin Mitteregger. Zwei Angeklagte werden aus der Untersuchungshaft vorgeführt. Ein Angeklagter erscheint nicht, das Verfahren gegen ihn wird ausgeschieden. Eine Schulklasse verfolgt die Verhandlung von den Zuhörerbänken aus.

Es geht auch um Raub

Hauptangeklagt sind ein 19-jähriger Russe, zuletzt im Bezirk Dornbirn wohnhaft, sowie ein 21-jähriger Afghane aus dem Bezirk Feldkirch. Die Staatsanwaltschaft wirft beiden minderschweren Raub, Widerstand gegen die Staatsgewalt, Körperverletzungsdelikte sowie Diebstahl vor.

Konkret sollen sie am Tag vor dem Polizeieinsatz zwei 15-jährige Burschen unter Androhung von Schlägen kabellose Kopfhörer, sogenannte Airpods, sowie sieben Euro Bargeld beraubt haben. Zudem geht es um Auseinandersetzungen mit Polizeibeamten beim Einsatz in Hohenems sowie – unter anderem – um Diebstähle in zwei Geschäften in Dornbirn.

Beide Hauptangeklagten bekennen sich schuldig. Im Gerichtssaal entschuldigen sie sich bei den Opfern des mutmaßlichen Raubs. Der Erstangeklagte erklärt auf Nachfrage des Richters, er wolle sein Leben ändern, Arbeit suchen und eine Gewalttherapie beginnen. Die Staatsanwaltschaft beantragt den Widerruf bedingt nachgesehener Strafen aus früheren Verurteilungen.

Weitere Angeklagte

Ebenfalls wegen Widerstands gegen die Staatsgewalt muss sich ein 18-Jähriger Türke verantworten. Er bestreitet den Vorwurf, sagt, er sei weggerannt. Die Polizisten, die damals im Einsatz standen, können sich im Zeugenstand nicht mehr sicher sagen, ob er tatsächlich eine Widerstandshandlung gesetzt hat. Einige Beamte machen Teilschmerzengeld geltend.

Die fünfte Angeklagte, eine 19-jährige Deutsche aus dem Bezirk Dornbirn, bekennt sich schuldig. Da sie sich bisher strafrechtlich nichts zu Schulden kommen lassen hat und zum Tatzeitpunkt junge Erwachsene war, bietet ihr der Vorsitzende eine Diversion an: 30 Stunden gemeinnützige Arbeit innerhalb von vier Monaten. Sie nimmt das Angebot an.

Die Verteidiger des Erst- und Zweiangeklagten beantragen insgesamt milde Entscheidungen und verweisen unter anderem auf die Suchterkrankungen ihrer Mandanten. Die Verteidigerin des nicht geständigen Angeklagten fordert einen Freispruch.

Die Urteile

Der Schöffensenat verurteilte den Erstangeklagten wegen Raubes, Widerstands gegen die Staatsgewalt, schwerer Körperverletzung, fahrlässiger Körperverletzung, gefährlicher Drohung, Unterschlagung, Urkundenunterdrückung sowie Entwendung unbarer Zahlungsmittel zu zwölf Monaten Haft. Zudem muss er 80 Euro und 400 Franken an Bargeld ersetzen. Als Teilschmerzengeld sprach das Gericht zweimal 300 Euro, einmal 100 Euro sowie einmal 650 Euro an beteiligte Polizeibeamte zu. Vom Widerruf wurde abgesehen, die Probezeit allerdings auf fünf Jahre verlängert. Von einem Faktum, einem Diebstahl in einem Bekleidungsgeschäft, wurde der Angeklagte freigesprochen.

Der Zweitangeklagte wurde ebenfalls schuldig gesprochen – und zwar wegen Raubes, Widerstands gegen die Staatsgewalt, schwerer Körperverletzung und Diebstahls. Seite Strafe: Sieben Monaten Haft. Darüber hinaus hat er 300 Euro an einen Polizisten zu bezahlen. Der Viertangeklagte wurde freigesprochen. Die Urteile sind rechtskräftig.