Österreich

Prozess nach Schlägerei in Röthner Disco: Freispruch und Vertagung

19.02.2026 • 09:58 Uhr
Prozess nach Schlägerei in Röthner Disco: Freispruch und Vertagung
Prozess am Landesgericht Feldkirch. NEUE

Nach einer Schlägerei mit mehreren Beteiligten müssen sich zwei Angeklagte wegen schwerer Körperverletzung verantworten. Die Aussagen der Zeugen gehen – wie so oft in solchen Fällen – weit auseinander.

Unübersichtlich, widersprüchlich, von viel Alkohol begleitet. So stellt sich eine Schlägerei dar, die sich im März des vergangenen Jahres in einer Disco in Röthis ereignet haben soll. Wie so oft bei Auseinandersetzungen mit mehreren Beteiligten gehen die Erinnerungen weit auseinander.

Auf der Anklagebank sitzen zwei junge Männer. Der Erstangeklagte aus dem Bezirk Bludenz (Jg. 2006), zuletzt im Krankenstand und ohne Vorstrafen, soll vier Männern Faustschläge gegen den Kopf versetzt haben. Laut Anklage erlitten die Betroffenen unter anderem Schwellungen, eine aufgeplatzte Lippe sowie eine kurzfristige Kiefersperre. Der Zweitangeklagte, türkischer Staatsbürger und Lehrling, weist vier Eintragungen im Strafregister auf. Ihm wird vorgeworfen, einem Mann eine Flasche gegen den Kopf geschlagen zu haben, wodurch dieser eine Platzwunde erlitt.

Ein Zeuge, Jahrgang 2006, berichtete, es habe sich eine größere Gruppe gebildet. Mehrere ihm bekannte Personen seien beteiligt gewesen. Der Erstangeklagte habe „wie ein wildes Tier um sich geschlagen“ und ihm zwei Faustschläge versetzt, einen gegen den Kiefer, einen gegen den Kopf. Seine Lippe sei aufgeplatzt.

Der Erstangeklagte bekannte sich teilweise schuldig. Er gab an, es habe zunächst ein Streitgespräch gegeben, nachdem sein Bruder jemanden angerempelt habe. Plötzlich habe er einen Kopfstoß erhalten. „Ich habe mich nur gewehrt“, sagte er. Nach dem Kopfstoß seien mehrere Männer auf ihn losgegangen und hätten ihn zu Boden gebracht. An wen er Schläge ausgeteilt habe, wisse er nicht mehr. Es tue ihm leid, wenn jemand verletzt worden sei. Er sei bereit, für einen allfälligen Schaden aufzukommen. Zudem schilderte er ein hartes Einschreiten des Sicherheitspersonals.

Die Verteidigung des Erstangeklagten stellte die polizeiliche Protokollierung in Frage. Es sei nicht nachvollziehbar, wie ihr Mandant vier größere Männer verletzt haben soll. Auch das Einschreiten der Polizei sei in einer unübersichtlichen Situation erfolgt.

Der Zweitangeklagte bekannte sich nicht schuldig. Er erklärte, er habe schlichten wollen und sei dabei selbst vom Erstangeklagten geschlagen worden. Dass dieser zugeschlagen habe, dessen sei er sich „hundertprozentig sicher“. Eine Flasche habe er jedoch nicht geschmissen. Ein Zeuge, der die Szene beobachtet haben will, sagte aus, er habe gesehen, wie jemand mit einer Glasflasche zugeschlagen habe. Dass es sich dabei um den Zweitangeklagten gehandelt habe, könne er aber „definitiv ausschließen“.

Der Mann, der die Flasche abbekommen haben soll, erklärte, er habe den Schlag von hinten auf den Kopf erhalten. Danach habe er sich zurückgezogen und nichts mehr wahrgenommen. Jenen Mann, dem der Flaschenwurf angelastet wird, erkenne er nicht mehr. Er meldete 250 Euro Schmerzensgeld an.

Der Zweitangeklagte wurde freigesprochen. Die Staatsanwaltschaft verzichtete auf Rechtsmittel. Hinsichtlich des Erstangeklagten sind weitere Einvernahmen notwendig. Die Verhandlung wurde auf unbestimmte Zeit vertagt.