Acht Monate bedingte Haft für Polizisten, der bei Einsatz Fäuste sprechen ließ

Polizeieinsatz wegen des Verdachts der häuslichen Gewalt lief aus dem Ruder. Mehrere Polizeikollegen belasteten den Angeklagten.
Immer wieder wird Polizisten vorgeworfen, sich gegenseitig zu decken. In diesem Fall zeichnet sich, ein anderes Bild ab. Mehrere Polizeibeamte belasten einen Kollegen schwer. Der Polizist und frühere Cobra-Beamte soll im Dezember 2023 bei einem Einsatz einen Mann schwer verletzt haben. Die Verteidigung hat bereits eine diversionelle Erledigung beantragt. Die Verhandlung wurde bereits geschlossen. Der Schöffensenat unter dem Vorsitz von Richterin Franziska Klammer hat sich zur Beratung zurückgezogen.
Laut Anklage soll der Polizist am 21. Dezember 2023 seine Amtsstellung ausgenutzt haben, indem er einem Mann mehrfach mit der Faust gegen Gesicht und Kopf schlug. Das Opfer erlitt eine Schädelprellung, ein Hämatom unter dem Auge sowie eine Fraktur des Mittelhandknochens, die operiert werden musste.
Staatsanwältin Karin Dragosits weist in ihrem Eröffnungsplädoyer darauf hin, dass “derartige Fälle glücklicherweise nur selten vorkommen.“ Eigentlich dürfte es sie aber gar nie geben. “Es ist nur couragierten Beamten zu verdanken, dass dieser Fall aufgeklärt werden konnte”, so die Staatsanwältin.
Polizeieinsatz in Frastanz
Ausgangspunkt war ein Polizeieinsatz in Frastanz, nachdem die Mutter die Polizei verständigt hatte. Beim Eintreffen der Beamten sollen die beiden Söhne zur Tür gekommen sein und deutlich gemacht haben, dass die Polizei nicht mehr benötigt werde, dabei wurden sie zunehmend aggressiver. Auch die Mutter erklärte, es sei wieder alles in Ordnung. Dennoch wollten die Beamten klären, was vorgefallen war und in der Wohnung Nachschau halten, wie das beim Verdacht der häuslichen Gewalt üblich ist. In der Wohnung kam es in weiterer Folge zu einer verbalen Auseinandersetzung.
Mehrfach zugschlagen
Laut Staatsanwaltschaft eskalierte die Situation. Der Angeklagte soll mehrfach zugeschlagen haben, das Opfer begann zu bluten und wurde anschließend aus der Wohnung gezogen und zu Boden gebracht. Auch während dieser Phase soll der Beamte dem Mann noch ins Gesicht geschlagen haben. Ein Kollege soll gesagt haben: “Herr Gruppeninspektor, es reicht jetzt.” Es gab keine Gegenwehr und keine Umstände gegeben, die ein solches Vorgehen rechtfertigen würden, so die Staatsanwältin. Die beiden Brüder schilderten zudem ein auffälliges Verhalten. Der Beamte habe den jüngeren Bruder als psychisch auffällig beschrieben und gemeint, er wirke „wie vom Teufel besessen“, zudem habe er vorgeschlagen, den Konflikt „eins gegen eins“ zu klären.
Verantwortungsübernahme
Der Angeklagte bekannte sich nicht schuldig, übernahm jedoch Verantwortung für die Schläge und die Verletzungen. „Ich habe meinen Auftrag erfüllt“, sagte er. Er räumte ein, dem Mann mehrere Fauststöße versetzt zu haben, zunächst gegen den Hinterkopf und dann auch ins Gesicht. Die Situation sei angespannt gewesen, er sei massiv beschimpft worden. Die Festnahme habe er nicht formell ausgesprochen. Auf Nachfrage, ob die Schläge denn wirklich notwendig gewesen seien, erklärte er: „In manchen Situationen braucht es ein gewisses Maß an Gewalt, um eine Festnahme durchzusetzen.“
Mehrere Polizeikollegen widersprechen dieser Darstellung. Laut ihren Aussagen habe das Opfer keine Gegenwehr geleistet, die Schläge seien nicht nachvollziehbar gewesen. Auch der Vorwurf, der Angeklagte habe über andere Beamte hinweg zugeschlagen, steht im Raum, was dieser bestreitet.
Rechtsirrtum?
Verteidiger Michael Battlogg sieht die rechtliche Einordnung kritisch und spricht von einem Rechtsirrtum. Der Beamte habe die Befugnis gehabt, einzuschreiten, da der Verdacht auf häusliche Gewalt bestanden habe. Der Verteidiger verwies auch auf die bisher makellose Polizeikarriere seines Mandanten. Sein Mandant bedaure die Vorfälle und wolle sich mit dem mutmaßlichen Opfer aussöhnen. Er übernehme die Verantwortung und bemühe sich um Schadenswiedergutmachung.
Polizeikollegen belasten Angeklagten
Mehrere Polizeibeamte belasteten den Angeklagten vor Gericht deutlich. Die Schläge seien „nicht notwendig gewesen“, sagte jener Kollege, der gemeinsam mit ihm im Dienst war und sich unmittelbar daneben befand. Die Situation vor Ort sei zwar aufgebracht gewesen, es habe Geschrei gegeben, eine Rechtfertigung für die Gewalt sah er jedoch nicht. Ob eine Festnahme tatsächlich ausgesprochen worden sei, konnte der Zeuge nicht eindeutig sagen.
Opfer: Schläge kamen unerwartet
Auch das Opfer schilderte die Situation als überraschend. Die Schläge seien „vollkommen unerwartet“ erfolgt. Zwar sei die Stimmung angespannt gewesen, er habe jedoch versucht zu schlichten und einen kühlen Kopf zu bewahren. Er bestätigte, dass die Mutter wegen eines Streits die Polizei gerufen hatte und die Situation bereits geklärt gewesen sei. Der Angeklagte habe seinen Bruder sofort verbal attackiert und unter anderem gesagt: „Ihr habt nach der Staatsgewalt gerufen und jetzt bekommt ihr sie auch zu spüren.“ Die Entschuldigung des Angeklagten wies das Opfer zurück. Diese sei nicht aufrichtig. „Wenn die anderen Beamten nicht eingeschritten wären, würde ich heute vielleicht nicht hier sitzen.“ Auch der jüngere Bruder erklärte, es habe keinen Anlass für die Schläge gegeben. Erst nachdem sein Bruder attackiert worden sei, habe er selbst begonnen, die Beamten zu beschimpfen.
Staatsanwältin: “Keine einfache Situation”
In ihrem Schlussvortrag betonte die Staatsanwältin, dass keine rechtfertigenden Umstände vorgelegen hätten. Eine Festnahme sei weder klar ausgesprochen noch tatsächlich durchgeführt worden, zudem sei diese laut Landesverwaltungsgericht rechtswidrig gewesen. Der Angeklagte habe die Schläge im Wesentlichen eingeräumt. Besonders hob sie hervor, dass mehrere Polizeibeamte gegen ihn ausgesagt hätten. „Das ist keine einfache Situation für die Kollegen“, so die Staatsanwältin. Polizisten seien zwar oft schwierigen Situationen ausgesetzt, „aber davon sprechen wir hier nicht“. Sie kritisierte zudem ein fehlendes Unrechtsbewusstsein beim Angeklagten. Eine diversionelle Erledigung komme daher nicht in Betracht.
Auch der Anwalt des mutmaßlichen Opfers, Alexander Fetz, sprach sich klar gegen eine Diversion aus. Sein Mandant sei „auf gut Deutsch verprügelt“ worden, besonders schwer wiege, dass Schläge erfolgt seien, als dieser bereits am Boden lag. Dass Kollegen eingeschritten seien, habe möglicherweise Schlimmeres verhindert.
Das Urteil
Die Verteidigung hielt dem entgegen, dass die Amtshandlung grundsätzlich rechtmäßig gewesen sei. Der Angeklagte habe davon ausgehen müssen, dass eine Gefährdungslage vorliegt, und sei daher eingeschritten. Die Festnahme sei erfolgt. Insgesamt habe der Beamte im Rahmen seiner Befugnisse gehandelt.
Der große Schöffensenat mit zwei Berufs- und zwei Laienrichtern verurteilte den Angeklagten zu acht Monaten bedingter Haft. Zusätzlich wurde eine Geldstrafe von 360 Tagessätzen zu je sechs Euro verhängt. Dem Opfer wurden 1000 Euro zugesprochen, zudem muss der Angeklagte die Kosten des Strafverfahrens tragen.
In der Urteilsbegründung betonte die Vorsitzende Richterin Franziska Klammer, dass die Polizei grundsätzlich „hervorragende Arbeit“ leiste und häufig schwierigen Situationen ausgesetzt sei. Gleichzeitig seien Vorfälle wie dieser mitverantwortlich dafür, dass der Polizei immer wieder vorgeworfen werde, sie handle nach eigenen Regeln.
Am konkreten Geschehen ließ das Gericht keinen Zweifel: Der Angeklagte habe „klar das Ziel überschritten“, das Vorgehen sei „in keiner Weise vertretbar“ gewesen. Rechtfertigungsgründe habe es nicht gegeben. Besonders hob das Gericht die Aussagen der Polizeikollegen hervor. Diese hätten den Vorfall „ausnahmslos anders geschildert“.
Auch rechtlich folgte das Gericht nicht der Argumentation der Verteidigung. Eine Festnahme sei nicht ausgesprochen worden, daher bestehe kein ausreichender Zusammenhang mit einer rechtmäßigen Amtshandlung. „Wir setzen damit ein Zeichen, dass so etwas nicht passieren darf“, führte das Gericht aus. Gerade von Polizeibeamten werde erwartet, dass sie sich im Griff haben, weshalb solche Delikte strenger zu bestrafen seien.
Als mildernd wurde die bisherige Unbescholtenheit gewertet. Eine echte Verantwortungsübernahme erkannte das Gericht jedoch nicht: „Wir sehen keinen Funken von Reue.“ Erschwerend wurde die schwere Körperverletzung gewertet.
Eine diversionelle Erledigung kam für das Gericht nicht in Frage. Bei einem derartigen Sachverhalt sei eine Diversion „schwierig“, zudem habe es an echter Verantwortungsübernahme gefehlt.
Die Verteidigung kündigte Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung gegen den Strafausspruch und gegen den Privatbeteiligtenzuspruch. Die Staatsanwaltschaft meldete ebenfalls Berufung an, und zwar zum Nachteil des Angeklagten. Ein rechtskräftiges Urteil liegt damit noch nicht vor.