Prozess um Sex-Bilder von Minderjährigen im Klassenchat

18-jähriger Lehrling musste sich wegen des Besitzes sexueller Bilder Minderjähriger und einer Nötigung verantworten.
Heute ging es im Gerichtssaal um die digitale Lebensrealität junger Menschen. Im Mittelpunkt stand ein Handy. Darauf fanden sich sexuelle Bilder von Minderjährigen.
Verantworten musste sich ein – mittlerweile 18-jähriger – Lehrling aus dem Unterland. Er ist bislang unbescholten. Die Anklage wirft ihm vor, einen WhatsApp-Sticker mit sexuellen Bildern Minderjähriger auf seinem Handy gespeichert zu haben. Zudem soll er einen unmündigen Minderjährigen unter Androhung körperlicher Gewalt dazu genötigt haben, weitere WhatsApp-Sticker mit sexuellem Inhalt in einen Klassenchat zu stellen.
Junger Angeklagter bekennt sich teilweise schuldig
Zum ersten Vorwurf bekannte sich der 18-Jährige schuldig. Auf Nachfrage von Richterin Sabrina Tagwercher erklärte er, dass er es nicht gut finde, solche Bilder zu besitzen. Den Vorwurf der Nötigung bestritt der Angeklagte. Er habe keine kleinen Kinder bedroht. Warum der Bekannte einen solchen Vorwurf erheben sollte, wisse er nicht.
Der zwölfjährige Schüler schilderte den Sachverhalt dagegen anders. Auf Nachfrage der Richterin sagte er, der Angeklagte habe ihm gedroht, ihn zu verprügeln, wenn er die Bilder nicht in den Klassenchat stelle. Aus Angst habe er die Sticker schließlich in den Chat gestellt.
Teilbedingte Geldstrafe
Das Gericht sprach den 18-Jährigen wegen Nötigung und wegen des Besitzes von sexualbezogenem Bildmaterial Minderjähriger schuldig. Es verhängte eine Geldstrafe von 280 Tagessätzen zu je vier Euro, insgesamt 1120 Euro. Die Strafe wurde zur Hälfte bedingt ausgesprochen.
Richterin Tagwercher redete dem bislang unbescholtenen Lehrling ins Gewissen. Normalerweise sehe der Gesetzgeber bei solchen Delikten eine Gefängnisstrafe vor. „Sie haben noch einmal Glück gehabt.“ Die verhängte Geldstrafe scheine nach außen nicht auf. Sie rate ihm aber dringend, sich künftig nichts mehr zuschulden kommen zu lassen. „Ich hoffe, das Verfahren hat etwas bewirkt und Sie haben daraus gelernt. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.