Jugendliche erfand vor Polizei Vergewaltigung

02.10.2024 • 11:33 Uhr
Jugendliche erfand vor Polizei Vergewaltigung
Die junge Angeklagte kam noch einmal glimpflich davon. Hartinger

Diversion mit Arbeit für 16-Jährige, die behauptete, von Unbekanntem vergewaltigt worden zu sein. 

Die damals 15-jährige Anzeigerin gab am 20. Dezember 2023 in einer Polizeiinspektion im Bezirk Feldkirch zu Protokoll, sie sei von einem unbekannten Mann vergewaltigt worden. Während ihrer Zeugenaussage gab sie zu, den Vorwurf nur erfunden zu haben. Als Beschuldigte machte die Schülerin vor der Polizei keine Angaben.

Anzeige wegen Falschaussage

Die Staatsanwaltschaft Feldkirch erhob Anklage wegen falscher Beweisaussage als Zeugin vor der Polizei und wegen Vortäuschung einer mit Strafe bedrohten Handlung.

Richter Martin Mitteregger gewährte der unbescholtenen Angeklagten am Mittwoch in der Hauptverhandlung am Landesgericht Feldkirch eine Diversion. Wenn die nunmehr 16-Jährige innerhalb von sechs Monaten insgesamt 60 Stunden an gemeinnütziger Gratisarbeit verrichtet, wird das Strafverfahren gegen sie eingestellt werden. Die von Edgar Veith verteidigte Angeklagten und Staatsanwältin Karin Dragosits waren mit der diversionellen Erledigung einverstanden.

Trotzdem keine Vorstrafe

Mit der Diversion soll der Angeklagten eine drohende Verurteilung und damit eine Vorstrafe erspart bleiben. Für den Fall eines Schuldspruchs hätte der Strafrahmen für die Jugendliche null bis eineinhalb Jahre Gefängnis betragen.

Die Angeklagte sagte vor Gericht, sie sei teilweise schuldig. Sie habe vor der Polizei erfunden, von einem unbekannten Täter vergewaltigt worden zu sein. Dazu sei sie vom wahren Täter überredet worden. Er habe es wirklich machen wollen. Es sei dann aber in seiner Wohnung nicht dazu gekommen.

Auf wahre Aussagen angewiesen

Richter Mitteregger und Staatsanwältin Dragosits machten die Angeklagte darauf aufmerksam, dass die Justiz auf wahrheitsgemäße Angaben von mutmaßlichen Opfern angewiesen sei, besonders bei behaupteten Sexualstraftaten. Zum Glück habe die Angeklagte von einem unbekannten Täter gesprochen und von keinem namentlich bekannten, merkte die Staatsanwältin an. Dadurch sei niemand verleumdet worden.