Nach Schüssen vor Club: Discomitarbeiter und Security deckten Schützen

Sieben Verurteilungen für Zeugen wegen Falschaussage. Prozesstermin wegen versuchten Mordes für 27-Jährigen steht.
Wegen versuchte Mordes wurde der mehrfach vorbestrafte 27-Jährige angeklagt. Der Türke soll am 27. Jänner vor der Lustenauer Diskothek Sender zwei Tschetschenen mit Schüssen schwer verletzt haben. Der Geschworenenprozess am Landesgericht Feldkirch ist für März 2025 geplant.
In dieser Woche wurden am Landesgericht sieben unbescholtene Zeugen verurteilt, die den mutmaßlichen Schützen mit falschen Aussagen vor der Polizei zu decken versucht haben sollen. Dabei handelt es sich vorwiegend um Disco-Mitarbeiter, zumeist um Türsteher. Sie behaupteten in den meisten Fällen wahrheitswidrig, die Schüsse nicht gesehen zu haben und den Schützen nicht zu kennen.
Fünf Verurteilungen
Am Freitag erfolgten fünf Verurteilungen, in vier Fällen wegen falscher Beweisaussage und (versuchter) Begünstigung, in einem Fall wegen falscher Beweisaussage. Drei Angeklagte wurden zu bedingten, nicht zu verbüßenden Haftstrafen und unbedingten, zu bezahlenden Geldstrafen verurteilt, zwei Angeklagte zu unbedingten Geldstrafen. Keines der Urteile von Richterin Lisa Pfeifer ist rechtskräftig.

Urteilssprüche im Detail
So fielen die Urteile aus: sechs bedingte Haftmonate und 9000 Euro (300 Tagessätze zu je 30 Euro) für den 33-jährigen Erstangeklagten; vier bedingte Haftmonate und 4200 Euro (300 Tagessätze zu je 14 Euro) für den 22-jährigen Zweitangeklagten; 1500 Euro (300 Tagessätze zu je 5 Euro) als Zusatzstrafe für den 36-jährigen Drittangeklagten; 1440 Euro (360 Tagessätze zu je 4 Euro) für den 45-jährigen Fünftangeklagten; vier bedingte Haftmonate und 7200 Euro (240 Tagessätze zu je 30 Euro) für den 29-jährigen Sechstangeklagten. Der 31-jährige Viertangeklagte entschuldigte sich am Freitag krankheitsbedingt.

Aus Angst vor Rache gelogen
Die fünf Angeklagten sagten, sie hätten aus Angst vor Rache durch den türkischen Schützen oder die tschetschenischen Opfer vor der Polizei als Zeugen gelogen. Eines der tschetschenischen Opfer vom Jänner gab der Polizei erst im März den Namen des Täters bekannt. Verteidigerin Serpil Dogan meinte, die angeschossenen Tschetschenen hätten ursprünglich Selbstjustiz verüben wollen. Tschetschenen hätten Disco-Türsteher davor gewarnt, den Namen des Täters preiszugeben.
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Überführt wurden die lügenden Zeugen durch wiederhergestellte Überwachungsvideos der Diskothek. Gegen den Beschuldigten, der die Videos gelöscht haben soll, ist ein Ermittlungsverfahren anhängig.
(NEUE Vorarlberger Tageszeitung)