Verhetzungsprozess: “Habe was gegen die Regenbogenfahne, aber nichts gegen Schwule”

25.09.2026 • 14:50 Uhr
Verhetzungsprozess: "Habe was gegen die Regenbogenfahne, aber nichts gegen Schwule"
Angeklagter bekannte sich nicht schuldig, verhedderte sich aber in widersprüchlichen Aussagen. NEUE

29-Jähriger musste sich wegen zwei Instagram-Kommentare gegen die LGBTIQA+-Community verantworten – und sorgte mit seinen Aussagen für Kopfschütteln.

Der Verein “Christopher Street Day Pride Vorarlberg” bringt Hasskommentare im Netz offenbar konsequent zur Anzeige. Erst am Donnerstag wurde ein 25-jähriger Tschetschene wegen Verhetzung verurteilt, nachdem er unter einen Instagram-Beitrag über einen mit Hakenkreuzen beschmierten Regenbogen-Schutzweg gefragt hatte, ob man den Mann, der die Schmierereien angebracht hatte, „finanziell oder sonst wie unterstützen“ könne. Am Freitag stand bereits der nächste Mann wegen Kommentaren gegen die LGBTIQA+-Community vor Gericht

Dem 29-Jährigen mit Migrationshintergrund wird vorgeworfen, auf der Instagram-Seite des Vereins „CSD Vorarlberg“ zwei Beiträge zum Christopher Street Day kommentiert zu haben. Am 22. Juni schrieb er „Wir schaffen das Dreck weg“, eine Woche später „Dreck der Stadt“. Beide Male verwendete er vorgefertigte GIFs, sprich Grafiken.

Widersprüchlich und absurd

In einen Strudel aus widersprüchlichen Erklärungen redete sich der 29-Jährige, als es um seine Verantwortung ging. Trotz anwaltlicher Vertretung verhedderte sich der Angeklagte mit jeder weiteren Nachfrage der Richterin mehr.

Die Kommentare habe er zwar abgeschickt, aber nicht geschrieben, denn er habe vorgefertigte GIFs verwendet. Die Richterin wollte wissen, was er damit ausdrücken wollte? Er habe etwas gegen die Regenbogenfahne, aber nichts gegen die Menschen. Auf diese Fahne könne man nicht stolz sein, so wie auf die österreichische. Warum? „Das ist so, wie wenn ich einen Regenbogen sehe.“ Ob ein Regenbogen ebenfalls negativ auf ihn wirke? Nein. “Gegen Lesben und Schwule habe ich nichts“, fuhr der Angeklagte fort. Er habe sogar einen schwulen Freund. „Aber er weiß, wo meine Grenzen sind.“ Was er mit der Regenbogenfahne verbinde, wollte die Richterin wissen. „Etwas Pädophiles vielleicht?”, sagte der Angeklagte. Er habe jedenfalls schon viel Negatives darüber gehört. Der Staatsanwalt konnte da nur noch mit dem Kopf schütteln.

Was er mit „Dreck der Stadt“ gemeint gewesen sei, fragte der Verteidiger. “Ich habe mir gar nichts dabei gedacht”, antwortete der Angeklagte. Die Richterin hakte nach, ob er eine Verbindung zwischen „Dreck“ und LGBTIQ herstelle? „Wenn ich ehrlich bin, schon”, gibt der Angeklagte dann doch noch zu.

Kombinierte Strafe

Die Staatsanwaltschaft beantragte eine schuld- und tatangemessene Bestrafung, die Verteidigung einen Freispruch. Sein Mandant habe weder die Texte noch die GIFs selbst erstellt. Eine entsprechende Absicht könne er nicht erkennen. Das Gericht sprach den 29-Jährigen der Verhetzung schuldig. Vier Monate bedingte Haft und 240 Tagessätze zu je vier Euro, insgesamt 960 Euro, lautete das Urteil. Bewährungshilfe wurde angeordnet, zudem muss er das Programm „Dialog statt Hass“ absolvieren. Das Angebot soll für Diskriminierung sensibilisieren, Unrechtsbewusstsein schaffen und die Teilnehmer dazu bringen, das eigene Verhalten zu reflektieren und zu ändern.

Kein Zweifel an Schuld

Für das Gericht bestand kein Zweifel, dass der Angeklagte den Tatbestand objektiv und subjektiv erfüllt hatte. Er habe selbst einen Zusammenhang zwischen der Regenbogenfahne und LGBTIQ hergestellt. Die Szene als „Dreck“ zu bezeichnen, reiche laut Rechtsprechung aus, um die Gruppe verächtlich zu machen. Das habe der Angeklagte auch beabsichtigt. Ob er die GIFs selbst erstellt oder lediglich vorgefertigte verwendet habe, sei für die Erfüllung des Tatbestands nicht relevant. Eine Absicht, zu Hass aufzustacheln oder gar zu Gewalttaten anzustiften, stellte das Gericht hingegen nicht fest. Erschwerend wirkten zwei Vorstrafen, mildernd nichts. Das Urteil ist rechtskräftig.