Politik

Bund will weniger für Waldbrände zahlen

08.08.2023 • 11:32 Uhr
Waldbrände könnten für die Gemeinden in Zukunft teurer werden. <span class="copyright">Apa</span>
Waldbrände könnten für die Gemeinden in Zukunft teurer werden. Apa

Bund und Land streiten sich über die Kosten der Waldbrandbekämpfung.

Von Moritz Moser
moritz.moser@neue.at
Dort, wo Politik besonders komplex wird, finden immer wieder Kleinkriege statt, die es selten in die Berichterstattung schaffen, aber gerade deshalb umso interessanter sind. Ein solcher Konflikt entspinnt sich gerade zwischen Bund, Ländern und Gemeinden um die Frage, wer die Kosten der Bekämpfung von Waldbränden zu tragen hat.

Im Kompetenzdschungel

Die Komplexität der Angelegenheit liegt in der Kompetenzverteilung der österreichischen Bundesverfassung begründet. Sie weist Bund und Ländern verschiedene Aufgaben in Gesetzgebung und Vollziehung zu. Oft tut sie das sehr detailliert, was die Übersichtlichkeit erschwert. Die Bekämpfung von Waldbränden ist so ein Bereich. Für das Forstwesen ist eigentlich der Bund komplett, also in Gesetzgebung und Vollziehung zuständig. Er kann aber den Ländern erlauben, für einzelne Themenfelder eigene Bestimmungen zu erlassen. Solche sind bisher unter anderem für Waldbrände vorgesehen. In Vorarlberg bestimmt daher ein eigenes Landesforstgesetz, dass die Gemeinden für die Waldbrandbekämpfung zuständig sind und ihnen dafür eine „angemessene Entschädigung“ zusteht.

Hier fangen die Probleme an: Obwohl das Land die Höhe der Summe regeln kann, die für die Waldbekämpfung zu bezahlen ist, muss der Bund diese übernehmen – denn er ist ja für die Vollziehung zuständig. Die Waldbrandbekämpfung gehört zur mittelbaren Bundesverwaltung und wird von den Gemeinden im übertragenen Wirkungsbereich besorgt. Das klingt komplex und führt dazu, dass der Bund auf Kosten sitzen bleibt, deren Höhe er nicht selbst bestimmen kann.

Es ist ein immer wieder kritisiertes Manko des österreichischen Föderalismus, das andernorts auch die Länder trifft. Der Bund weist etwa über seine Gerichte zurechnungsunfähige Täter in Landeskliniken ein – die Länder bleiben weitgehend auf den Therapiekosten sitzen. Ein anderes Beispiel ist die vom Bund beschlossene Abschaffung des Pflegeregresses, der den Ländern aber ersetzt wurde.

Bund regelt selbst

In Sachen Waldbrand hat der Verfassungsgerichtshof 2011 die Zahlungsverpflichtung des Bundes bestätigt. In den aktuellen Verhandlungen zum Finanzausgleich, der die Verteilung von Steuergeld zwischen Bund, Ländern und Gemeinden regelt, sind solche Kostentragungen wieder ein großes Thema. Die Länder beklagen, dass sie vor allem im Sozial- und Gesundheitsbereich auf immer höheren Ausgaben sitzen bleiben und wollen vom Bund dafür mehr Geld.

Beim Waldbrand dreht der nun den Spieß um.Und weil der Bund in diesem Sonderfall keine Verfassungsmehrheit braucht, kann er einfach das eigene Forstgesetz ändern und die Länder sind für die Bemessung der Entschädigungszahlungen nicht mehr zuständig. So kann der Bund die Kostenhöhe für die Waldbrandbekämpfung in Zukunft selbst bestimmen. Bei den Ländern schrillen deshalb die Alarmglocken, weil sie fürchten, die Gemeinden könnten auf einem Gutteil des tatsächlichen Aufwands für Waldbrandeinsätze sitzen bleiben – denn sie betreiben in der Regel die Feuerwehren und müssen Mannschaften und Gerät bereithalten.

Land beschwert sich

Der Bund will ihnen dafür aber in Zukunft nur mehr Pauschalen bezahlen, gestaffelt nach der Größe der Brände. Beim Land Vorarlberg stößt das auf Kritik: „Nicht nachvollziehbar ist, weshalb beim Pauschaltarif bei Kleinbränden die Dauer der Brandbekämpfung gänzlich unberücksichtigt bleibt“, heißt es in der Stellungnahme zur geplanten Gesetzesänderung.

Der Bund begründet das damit, dass Kleinbrände in der Regel nicht länger als einen Tag dauern, dem Land reicht das aber nicht als Begründung. Besonders erbost ist man über die geplanten Tarife. Für Kleinbrände sollen die Feuerwehren in Zukunft nur noch 1000 bis 2000 Euro erhalten. Das sei „gänzlich unverständlich und fern jeglicher Realität“, so das Amt der Landesregierung, das mit einem Rechenbeispiel seinen Standpunkt unterstreichen will: „Zur Bekämpfung eines Kleinbrandes sind 20 Feuerwehrleute 20 Stunden im Einsatz; die gesamte Mannschaft hat somit eine Einsatzzeit von 400 Stunden. Wenn die Hälfte des vorgesehenen Pauschaltarifs zur Deckung der Mannschaftskosten verwendet wird, so ist der Kostenersatz des Bundes pro Person/h insgesamt 1,25 bzw. 2,50 Euro. Es braucht wohl keine weitere Erläuterung, dass ein Kostenersatz in einer solchen Höhe bei weitem nicht angemessen ist.“

Insgesamt scheint man in Bregenz sehr unglücklich mit der Forstgesetznovelle zu sein. Gleich dreimal hat man in der Stellungnahme das Wort „abgelehnt“ unterstrichen.