Wieder Ärger über Wahlkampfwerbung

Wie auch schon bei Wahlkämpfen in der Vergangenheit, wurde auch heuer in Vorarlberg wieder zu früh plakatiert.
Mehrere Vorarlberger Parteien haben die gesetzlich vorgeschriebenen Fristen für Wahlwerbung ignoriert und ihre Kampagnen zu früh gestartet. Das Vorarlberger Parteienförderungsgesetz sieht laut Amt der Vorarlberger Landesregierung eine klare Frist von drei Wochen vor der Landtagswahl für die Nutzung von Plakaten, Inseraten und digitalen Werbeanlagen vor, um die Chancengleichheit im Wahlkampf zu wahren. Doch bei der Nationalratswahl gelten eigene Regeln: In Österreich dürfen Plakate sechs Wochen vor der Wahl aufgestellt werden, während in Vorarlberg das Baugesetz eine Frist von vier Wochen vorschreibt.

Verstöße bei Nationalratswahl
Im Ländle hieße es also, dass mit dem Aufstellen von Plakaten für die Nationalratswahl noch bis Sonntag gewartet werden müsste. Dennoch hat Neos-Klubobmann Johannes Gasser bereits am Montag stolz in einer Instagram-Story verkündet, dass er im Bregenzerwald insgesamt 30 Plakate aufgehängt hat. Auf Nachfrage der NEUE erklärt Landesgeschäftsführer Simon Muchitsch: „Leider hat es ein Kommunikationsproblem gegeben, aber wir haben den Fehler selbst bemerkt und transparent direkt an die Bezirkshauptmannschaft gemeldet. Mit dieser haben wir vereinbart, dass wir die Plakate nochmals abnehmen werden.“ Warum so ein Fehler passiert, obwohl die Neos 2022 einer Verkürzung der Frist für die Landtagswahl von vier auf drei Wochen zugestimmt und dies als „Ergebnis hartnäckiger Oppositionsarbeit“ bezeichnet haben, bleibt offen. Gasser selbst war für eine Stellungnahme nicht zu erreichen, da er „wahlkampftechnisch unterwegs“ sei.
Auch von den Grünen und der FPÖ hängen bereits Plakate zur Nationalratswahl in Vorarlberg: zum Beispiel Werner Kogler in Bludenz oder Herbert Kickl in Dornbirn. Diese seien jedoch nicht unzulässig, da sie sich auf ganzjährig bespielten und bewilligten Werbeflächen befinden und laut Baurecht bewilligt und korrekt aufgestellt sind.

Wahlkampf auf Social-Media
Die anderen Parteien bereiten sich auf die Landtagswahl vor und haben ebenfalls teilweise gegen die Regelungen verstoßen. Die FPÖ postet auf Social Media eine Grillfest-Einladung mit Wahlkreuz, eine klare Wahlkampfmaßnahme, die vor der gesetzlichen Frist durchgeführt wird. Die SPÖ nutzt ein gebrandetes Auto und bewirbt auf Social Media Wahlkampfveranstaltungen – ebenfalls zu früh im Vergleich zu den gesetzlichen Vorgaben. Die ÖVP agiert hingegen vorsichtiger und vermeidet klare Wahlkampfaussagen, bewegt sich aber ebenfalls am Rande der Regelungen.

Landesobmann Mario Leiter.
Konsequenzen offen
Was passiert aber nun, wenn eine Partei nachweislich gegen diese Richtlinien verstößt? Bei der Nationalratswahl handelt es sich um eine Verwaltungsübertretung nach dem Baurecht oder Naturschutzrecht. Auch bei der Landtagswahl gibt es eine Verwaltungsvorschrift. Diese ist aber nicht von der Bezirkshauptmannschaft, sondern vom Landes-Parteien-Transparenz-Senat zu behandeln und entsprechend dem Vorarlberger Parteienförderungsgesetz zu bewerten. Bei Verstößen gegen die Wahlwerberegelungen drohen Parteien in Vorarlberg finanzielle Sanktionen und Rückzahlungsverpflichtungen. Das Parteienförderungsgesetz sieht vor, dass bei Überschreitung der erlaubten Fristen oder Anzahl von Wahlplakaten bis zu zehn Prozent der gewährten Förderungen zurückgefordert werden können. Bei unvollständigen oder falschen Angaben im Wahlwerbungsbericht kann die Rückzahlung bis zu zehn Prozent betragen.