Ex-Mitarbeiter von Grünen-Landesräten klagt auf Weiterbeschäftigung

Der ehemalige persönliche Referent von Johannes Rauch und Daniel Zadra klagt das Land in einem Arbeitsprozess.
Der Kläger war als Landesbediensteter der persönliche Referent der Grünen-Landesräte Johannes Rauch und Daniel Zadra. Das Amt der Landesregierung teilte ihm mit, dass das Arbeitsverhältnis beendet sei. Weil es mit 1. Juni 2025 befristet gewesen sei.
Der klagende Ex-Landesbedienstete will weiterhin vom beklagten Land Vorarlberg beschäftigt werden. In seiner Klage fordert er die gerichtliche Feststellung, dass das Arbeitsverhältnis weiterhin besteht.
Zadra und Rauch vor Ort
Im Arbeitsprozess am Landesgericht Feldkirch wurde in der Verhandlung am Mittwoch Ruhen vereinbart. Sollte es in den nächsten drei Monaten keine gütliche Einigung geben, würde der Arbeitsprozess weitergeführt werden.
Im Gerichtsgang warteten am Mittwoch auch Rauch, Zadra und der Bludenzer Bezirkshauptmann als Zeugen auf ihre Befragungen, die dann doch nicht stattfanden.
Unzulässige Arbeitsverträge
Der Kläger sagt, er sei 2014 als Verwaltungsexperte vom Land angestellt worden, auch für die Abteilung Abfallwirtschaft. Weil er unzulässige Kettenverträge erhalten habe, bestehe ein unbefristetes Dienstverhältnis.
Die Beendigung des Dienstverhältnisses verstoße auch gegen das Diskriminierungsverbot, meint der Kläger. Ihm sei vom Land zu Unrecht eine parteipolitische Nähe zu den Grünen zugeschrieben worden. Deshalb habe er gehen müssen.
Land beantragte Abweisung der Klage
Das beklagte Land beantragt die Abweisung der Klage. Der Kläger habe sich nicht den üblichen Aufnahmeverfahren unterziehen müssen und sei überdurchschnittlich entlohnt worden. Er sei ausschließlich als persönlicher Referent der Grünen-Landesräte Rauch und Zadra tätig gewesen und nicht für die Abteilung Abfallwirtschaft.
Es liege keine Diskriminierung vor, so das Land. Die Beendigung des Dienstverhältnisses habe nichts mit der angeblichen Nähe des Klägers zu einer politischen Partei zu tun. Sondern ausschließlich damit, dass der Dienstvertrag befristet gewesen sei.