Kies-Causa Altach: Opposition fordert offene Karten, Verfassungsjurist stützt Argumentation des Bürgermeisters

2,47 Millionen Euro für Wiederverfüllung von Altacher Kiesgrube: Opposition mit erwartet scharfer Kritik an Bürgermeister. Dessen Argumentation wird von Verfassungsjurist Bußjäger gestützt.
“Wir sind vier Fraktionen mit teils sehr unterschiedlichen politischen Zugängen, doch in dieser Sache sind wir uns einig”: Mit diesem Zugang traten Vertreter der vier Oppositionsparteien (BLA.G, Üsr Altach, FPÖ und SPÖ) in Altach am Dienstag vor die Medien, um ihrem Ärger Luft zu machen. Es geht um die Frage, ob die kolportierte Altlastenbeitragszahlung von 2,47 Millionen Euro für die Wiederverfüllung der Kiesabbaugrube im Sauwinkel in der Gemeindevertretung öffentlich behandelt wird oder nicht.
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Vizebürgermeister Herbert Sohm (Üsr Altach), Bernie Weber (BLA.G), Erik Winkler (FPÖ) und Lothar Riezler (SPÖ) gingen dabei mit Bürgermeister Markus Giesinger (ÖVP) hart ins Gericht: Sein Umgang mit der Causa sei ein “Versagen in der Amtsführung.” Er habe die Bevölkerung über die Abgabenforderung des Zolls – die zugehörigen Bescheide trafen am 11. August 2026 ein – nicht informiert. Erst über einen ORF-Vorarlberg-Bericht am 18. September kam die Sache ans Licht. Der Gemeindevorstand, so die Oppositionspolitiker weiter, sei “ruhiggestellt” und zur Verschwiegenheit verpflichtet worden. FPÖ und SPÖ, die kein Mandat im Vorstand haben, seien außen vor gewesen. “Das ist nicht Amtsverschwiegenheit, das ist Geheimhaltung aus politischem Kalkül”, kritisierte BLA.G-Fraktionsobmann Weber. Er führt an, dass die Gemeinde von der Aufsichtsbehörde bereits 2020 über einen “nicht konsensgemäßen Betrieb” informiert worden sei.

Die Opposition fordern volle Transparenz gegenüber der Gemeindevertretung und Bevölkerung. Weiters unterstütze man jeden Hebel zur Schadensabwendung, darunter die Anfechtung der Abgabenforderung samt Zug durch alle Instanzen und Schadenersatzforderungen gegenüber Dritten. Außerdem müsse die politische Verantwortung für die Situation geklärt werden. “Wir wollen keine Schuldigen vorführen, wir wollen Schaden abwenden. Aber das geht nur mit offenen Karten”, so Vizebürgermeister Sohm.
Die Abgabenforderung über 2,47 Millionen Euro wurde am 1. September in der Altacher Gemeindevertretung im nicht öffentlichen Teil behandelt. Die vier Oppositionsfraktionen, die mit 16 von 27 Mandaten über eine Mehrheit verfügen, beschlossen eine Rückverweisung jener Inhalte daraus, die nicht der Amtsverschwiegenheit unterliegen, in den öffentlichen Teil der Gemeindevertretung. “Beschlossen wurde nicht die Veröffentlichung einer vertraulichen Prozessstrategie oder personenbezogenen Daten, sondern die öffentliche Behandlung jener Inhalte, für die kein konkreter Geheimhaltungsgrund besteht”, erläuterte FPÖ-Fraktionsobmann Winkler.
Unterschiedliche Interpretation des Gemeindegesetzes
Bürgermeister Giesinger hatte – wie die NEUE am Montag berichtete – argumentiert, es sei rechtlich nicht möglich, den Beratungsgegenstand zu trennen und daher könne auch der Mehrheitsbeschluss nicht befolgt werden: “Wo das Gemeindegesetz das Vorliegen auch nur eines Geheimhaltungsgrundes vorsieht, darf eine Angelegenheit in seiner Gesamtheit nicht in der öffentlichen Sitzung behandelt werden. Der Bürgermeister hat in solchen Fällen die gesetzliche Pflicht, den Tagesordnungspunkt einer nicht öffentlichen Sitzung zuzuweisen”, teilte er in einer Aussendung mit. “Eine Trennung des Beratungsgegenstandes ist laut Gemeindegesetz nicht vorgesehen und möglich.” Um eine politische Entscheidung gehe es ihm nicht, sondern um die Einhaltung des Gesetzes.

Auf Nachfrage dazu erklärte Weber: “Wenn man das Gemeindegesetz diesbezüglich liest, kann man es in unterschiedliche Richtungen interpretieren. Es gibt auch einen Passus im Gemeindegesetz, laut dem Gegenstände einer nicht öffentlichen Sitzung, die nicht geheim sind, in den öffentlichen Teil verwiesen werden können. Ich bin der Meinung, dass man nicht alles unter dem Deckel halten muss, sondern ebendies umsetzen kann. Jetzt gibt es in diesem Fall zwei, drei Aspekte, die einer Verschwiegenheit nach dem Gemeindegesetz unterliegen. Das wird als Grund genommen, um überhaupt nicht zu informieren. Das ist absurd. Der Gemeinde gegenüber entsteht kein Schaden, wenn wir öffentlich diskutieren, was der Zoll der Gemeinde vorschreibt.”
Bußjäger stützt Ansicht von Giesinger
Verfassungsjurist Peter Bußjäger hingegen sieht die Vorgangsweise des Bürgermeisters im Gespräch mit der NEUE als gerechtfertigt an und verweist dazu auf den Paragrafen 29 (Transparenz, Verschwiegenheit) im Gemeindegesetz. Dazu erklärt er: “Das Gesetz ist dazu nicht sehr eindeutig, aber wenn diese Geheimhaltungsgründe vorliegen, kann der Bürgermeister nur so vorgehen.” Auch die Begründung von Giesinger, dass die Aufteilung des Beratungsgegenstandes in einen öffentlichen und einen nicht öffentlichen Teil nicht erfolgen kann, ist für den Verfassungsjuristen anhand der Gesetzeslage nachvollziehbar: “Ich sehe diese Vorgangsweise durchaus als gerechtfertigt an.”

§29 Gemeindegesetz
Die Organe der Gemeinde haben nach Maßgabe der Gesetze Zugang zu Informationen zu gewähren. Soweit keine Pflicht zur Gewährung von Zugang zu Informationen besteht und auch sonst gesetzlich nichts anderes bestimmt ist, sind sie zur Verschwiegenheit über alle Tatsachen verpflichtet, die ihnen ausschließlich aus ihrer amtlichen Tätigkeit bekannt geworden sind und deren Geheimhaltung (…) zur Abwehr eines erheblichen wirtschaftlichen oder finanziellen Schadens einer Gebietskörperschaft oder eines sonstigen Selbstverwaltungskörpers oder zur Wahrung überwiegender berechtigter Interessen eines anderen erforderlich ist.
Für Dienstagabend ist eine weitere nicht öffentliche Sitzung der Gemeindegremien in Altach angesetzt. Ob Altach die 2,47 Millionen Euro tatsächlich bezahlen muss, ist noch nicht final geklärt. Auch die politische Aufarbeitung dazu wird wohl noch länger andauern.
(NEUE Vorarlberger Tageszeitung)