Wann muss man Schneeketten anbringen?

Autofahrer aufgepasst: Worauf es im Winter zu achten gilt und welche Ausrüstung in den kalten Monaten unverzichtbar ist.
Wie rüstet man das Auto am besten für den Winter aus?
Kühlerfrostschutz, eine bei Kälte gut funktionstüchtige Batterie und Winterreifen (die situative Pflicht gilt schon seit Monatsbeginn) gehören zur Grundausrüstung. Gute Sicht ist ebenfalls essenziell. Vor Wintereinbruch sollten die Scheiben innen und außen gereinigt und alte Wischerblätter, die bereits Schlieren bilden, ersetzt werden. Da Tür- und Heckklappengummis bei wechselnden Temperaturen anfrieren können, sollten sie regelmäßig mit einem Fettstift oder einem Pflegemittel bearbeitet werden. Bei Minusgraden nimmt man bestenfalls vorbeugend einen Türschlossenteiser mit. „Der gehört in die Jacke, nicht in das Auto“, weist Jürgen Wagner auf einen häufigen Fehler hin. Unverzichtbares Zubehör in der kalten Jahreszeit sind außerdem Eiskratzer, Handschuhe, Besen zur Schneeentfernung und passende Schneeketten.
Auto-Checkliste für den Winter
Winterreifen
funktionstüchtige Batterie
Kühlerfrostschutz
intakte Scheibenwischerblätter
Türschlossenteiser
Eiskratzer oder Enteisungsspray
Handschuhe
Besen zur Schneeentfernung
passende Schneeketten
Muss der ganze Schnee vom Autodach und den Fenstern entfernt werden?
Ja, die Schneehaube auf dem Dach muss entfernt werden, um andere Verkehrsteilnehmer nicht zu gefährden. Bei den Scheiben ist ein kleines Guckloch zu wenig. „Damit die Rundumsicht gewährleistet ist, muss man alle Scheiben frei machen. Am besten plant man daher genügend Zeit vor der Abfahrt ein“, rät der ÖAMTC-Sprecher. Auch für die Wegstrecke sollte zusätzliche Zeit eingeplant werden, bei winterlichen Fahrverhältnissen läuft es auf den Straßen nicht immer rund.
Worauf muss man beim Eiskratzen achten?
Vorab: Ein guter Eiskratzer gehört in jedes Auto, unabhängig davon, ob man es in der Garage oder draußen geparkt hat. Beim Kratzen sollte man vor der rechten oberen Ecke der Windschutzscheibe Halt machen, denn dort klebt die Begutachtungsplakette („Pickerl“).

„Es gibt Alternativen, die Autoscheiben freizuhalten“, weiß Jürgen Wagner. „Entweder man verwendet Decken oder – noch besser – spezielle Thermoschutzfolien.“ Dabei sollte man nicht auf die Heckscheibe vergessen, so der Sprecher, der aber hinzufügt: „Ein möglicher Nachteil: Wenn Abdeckungen im Auto verstaut werden, bringen Sie unnötig Feuchtigkeit ins Auto und die Scheiben können leicht anlaufen.“ Alternativ kann man sich mit Enteisungsspray helfen, der sei allerdings nicht ganz billig, so Wagner. „Eine preiswerte Variante wäre Scheibenfrostschutzkonzentrat in einer Pumpsprühflasche, das hilft fast genauso gut.“
Wie legt man Schneeketten richtig an?
Grundsätzlich montiert man die Ketten auf den Rädern der Antriebsachse. Das funktioniert nicht bei jeder Kette und bei jedem Fahrzeug gleich. Herauszufinden ist auch, ob bei der montierten Reifendimension überhaupt Schneeketten angelegt werden dürfen. Detailinfos dazu liest man in der Betriebsanleitung des Autos und der Gebrauchsanweisung der Schneeketten nach.

Jürgen Wagner empfiehlt, vor der Fahrt ein „Trockentraining“ zu absolvieren: „Umso schneller und leichter montieren sich die Ketten, wenn sie benötigt werden.“ Erlaubt ist das Fahren mit Ketten nur, wenn die Straße durchgängig oder „fast durchgängig“ mit Schnee oder Eis bedeckt ist. Auf eine etwaige Kettenpflicht weisen entsprechende Hinweisschilder und -anzeigen hin. Ist das der Fall, muss man einen geeigneten Ort zum Montieren der Ketten suchen. Wenn es keinen dafür ausgewiesenen Platz gibt, sollte man eine sichere, möglichst ebene Stelle wählen, um die Ketten zu montieren. Wichtig: Schneeketten auf Sommerreifen sind kein Ersatz für Winterreifen.
Was ist zu beachten, wenn die Schneeketten montiert sind?
Einige Meter nach dem Anlegen der Schneeketten sollte man nochmals stehen bleiben und überprüfen, ob die Kettenspannung noch stimmt. Schlecht montierte, lockere Ketten können gegen das Fahrzeug schlagen und Felgen, Kabelverbindungen zu Sensoren, den Radkasten oder Radaufhängungsteile beschädigen.

Zudem muss man sich auf ein verändertes Fahrverhalten einstellen. „Bei Vorderradantrieb wirkt sich der geringere Halt der kettenlosen Hinterreifen besonders gefährlich aus: Ist man zu schnell, kann das Heck ausbrechen und man findet sich schnell im Gegenverkehr oder Straßengraben wieder. Umgekehrt neigt ein heckgetriebenes Auto dazu, in der Kurve geradeaus zu fahren, wenn hinten Schneeketten montiert sind, weil die Vorderreifen kaum Kräfte auf die Fahrbahn übertragen können“, so der Sprecher. Er rät: „Gefühlvoll lenken, bremsen und beschleunigen.“ Außerdem sollte die Geschwindigkeit angepasst werden. Mehr als 50 km/h sind mit Schneeketten ohnehin nicht erlaubt.
Welche Straßenregeln gelten, wenn Verkehrszeichen und Bodenmarkierungen eingeschneit sind?
Nicht identifizierbare runde Verkehrszeichen verlieren ihre Gültigkeit, wenn sie durch Schnee verdeckt sind. Anders ist das mit ‚Vorrang geben‘ und ‚Halt‘-Schildern. Diese sind an ihrer äußeren Form eindeutig zu erkennen und behalten ihre Gültigkeit daher auch mit Schneehaube.

Bei schneebedeckten Bodenmarkierungen gelten die allgemeinen Verkehrsregeln, die Wagner erklärt: „Auf dem äußerst linken oder rechten Fahrstreifen einer Richtungsfahrbahn darf nach links oder rechts abgebogen werden. Auf einem etwaigen dritten mittleren Fahrstreifen darf nur geradeaus weitergefahren werden.“ Er empfiehlt, bei solchen Bedingungen besonders auf ortsfremde Personen im Verkehr Rücksicht zu nehmen.

Kurzparkzonen gelten bei nicht sichtbaren Bodenmarkierungen, da sie durch Verkehrszeichen kundgemacht sind. Ist auch das Verkehrszeichen aufgrund der Schneelage unkenntlich, kann im Falle einer Strafe auf fehlendes Verschulden aufgrund mangelnder Erkennbarkeit plädiert werden. „Die Beweislage ist in diesem Fall allerdings schwierig, da der Schnee natürlich auch rasch wieder schmelzen kann. Der ÖAMTC rät dazu, ein Foto zu machen, wenn man unsicher ist“, so der Pressesprecher.
Wer haftet bei Unfällen durch Glatteis?
Prinzipiell erhalten geschädigte Fahrzeuglenker Schadenersatz von der Haftpflichtversicherung des Verursachers. Selbst verschuldete Schäden am eigenen Auto übernimmt, wenn vorhanden, eine Kaskoversicherung. „Problematisch oder teuer wird es aber, wenn sich ein Fahrzeuglenker nicht den winterlichen Fahrbedingungen angepasst hat: Er könnte nämlich auf eigenen Forderungen gegen einen Unfallgegner sitzen bleiben und bekommt überdies bei seiner Versicherung einen Schlechtpunkt“, macht ÖAMTC-Sprecher Jürgen Wagner aufmerksam. Bei der Haftpflicht erfolgt im Regelfall eine Malus-Rückstufung um drei Stufen, auch sogenannte „Freischäden“ werden vermerkt und wirken sich etwa bei einem Versicherungswechsel ungünstig aus. Selten, aber doch, werden Versicherungskunden sogar gekündigt.

Verschuldet man einen Unfall mit Personenschaden, muss man mit einer Strafverfolgung durch die Staatsanwaltschaft rechnen, sogar, wenn nur eine Teilschuld vorliegt. „Wer sich nicht allzu große Schuld vorwerfen lassen muss, wird zwar eine Diversion erreichen, das ist jedoch im Regelfall teuer. Man könnte aber auch mit der Anordnung einer Probezeit davonkommen, vor allem dann, wenn das Verschulden wirklich nur gering ist“, erklärt Wagner. Der Straßenerhalter ist bei Glatteis-Unfällen nur dann haftbar, wenn ihm der Geschädigte grobe Fahrlässigkeit nachweisen kann.