Kein Schadenersatz für Eishockeyverletzung

Eishockeyspieler wurde gefoult und dabei schwer verletzt. Dennoch wurde seine Klage gegen den Gegenspieler auch vom Berufungsgericht abgewiesen.
Bei einem Eishockeyspiel in einer Vorarlberger Amateurliga wurde der klagende Spieler im Jänner 2020 in Feldkirch vom beklagten gegnerischen Spieler mit einem Check gefoult und dabei an der Schulter und am Halswirbel schwer verletzt.
Der für das Foul im Spiel mit einer Zeitstrafe belegte Spieler wurde strafrechtlich 2021 am Bezirksgericht Feldkirch rechtskräftig vom Vorwurf der fahrlässigen Körperverletzung freigesprochen.
Klage abgewiesen
Nun wurde die zivilrechtliche Schadenersatzforderung von 47.000 Euro gegen den anwaltlich von Jan Rudigier vertretenen Beklagten in zwei Instanzen abgewiesen, zuerst am Landesgericht Feldkirch und nun auch am Innsbrucker Oberlandesgericht (OLG). Das OLG gab der Berufung des Klägers keine Folge. Der Kläger kann das OLG-Urteil noch mit einer außerordentlichen Revision beim Obersten Gerichtshof (OGH) in Wien bekämpfen. Die Zivilrichter begründeten ihre Entscheidung so: Selbst Regelverstöße mit Verletzungsfolgen seien bei Sportarten mit Körperkontakt wie dem Eishockey zivilrechtlich nicht rechtswidrig, wenn damit das in Kauf genommene Verletzungsrisiko nicht in einem für den Sport untypischen Ausmaß erhöht werde.
Kein größerer Verstoß. Es habe gerichtlich nicht festgestellt werden können, dass der von der Seite erfolgte Bodycheck vor dem Tor besonders rücksichtslos oder gegen den Kopf oder Nacken des Stürmers gerichtet gewesen sei, heißt es in der OLG-Entscheidung. Deshalb sei das Schadenersatzbegehren des verletzten Klägers abzuweisen gewesen. Der geahndete Check des Beklagten sei über einen im Kampf um den Puck immer wieder vorkommenden Regelverstoß nicht hinausgegangen.Der anwaltlich von Olivia Lerch vertretene Kläger sieht das anders. Demnach sei der beklagte Gegenspieler mit Anlauf und voller Wucht seitlich gegen ihn hineingefahren. Dabei sei nicht nur die linke Schulter gecheckt worden, sondern auch der Nacken. Der Beklagte habe grob fahrlässig gehandelt.
Jetzt arbeitslos
Der 36-jährige Kläger, so die Klage, habe wegen der schweren Schulter- und Halswirbelverletzung operiert werden müssen. Er habe seinen körperlich fordernden Beruf nicht mehr ausüben können und sei arbeitslos. An Schmerzengeld verlangte der Kläger bislang erfolglos 25.000 Euro und an Verdienstentgang 20.000 Euro. Weil seine Klage bisher abgewiesen wurde, hat er (oder seine Rechtsschutzversicherung) dem 40-jährigen Beklagten für dessen Prozesskosten rund 29.000 Euro zu ersetzen.