Kürzere Haftstrafe für Bandenmitglied

24-jähriger Litauer war an zwei versuchten Einbrüchen in Fahrradgeschäfte beteiligt. Berufungsgericht setzte Gefängnisstrafe für Mitglied einer Einbrecherbande herab.
Eine litauische Bande beging 2022 zumindest drei Einbrüche in Vorarlberger Fahrradgeschäfte. Daran Beteiligte wurden bereits rechtskräftig zu mehrjährigen Freiheitsstrafen verurteilt. Ein weiteres Bandenmitglied wurde im Jänner in einem Schöffenprozess am Landesgericht Feldkirch schuldig gesprochen.
Haftstrafe reduziert
Über den unbescholtenen 24-Jährigen wurde wegen gewerbsmäßig schweren Einbruchsdiebstahls im Rahmen einer kriminellen Vereinigung eine Gefängnisstrafe von vier Jahren verhängt.
Das Innsbrucker Oberlandesgericht (OLG) setzte nun in der Berufungsverhandlung die Haftstrafe um sechs Monate auf dreieinhalb Jahre herab. Das OLG-Urteil ist rechtskräftig. Der Strafrahmen belief sich auf ein bis zehn Jahre Gefängnis.
Zwei gescheiterte Einbrüche
Der Angeklagte gab zu, an zwei versuchten Einbrüchen beteiligt gewesen zu sein. Am 2. September 2022 scheiterte der Einbruch in ein Fahrradgeschäft in Lauterach daran, dass die Täter durch Nachbarn gestört wurden.
Vier Tage später, am 6.9.2022, stahlen Einbrecher 44 neue Räder im Wert von 238.000 Euro aus einem Fahrradgeschäft in Altach. Beim Verladen des Diebesgutes in ein Fahrzeug fuhr die alarmierte Polizei heran. Deswegen ergriffen die Täter ohne Beute die Flucht.
Durch DNA-Spuren überführt
Der Schöffensenat ging davon aus, dass der angeklagte 24-Jährige einer litauischen Einbrecherbande angehörte. Zudem nahm das Gericht an, dass der Angeklagte bei den beiden Einbrüchen mit Beute im Wert von über 300.000 Euro rechnete. Dadurch erhöht sich die Strafdrohung.
Der 2024 verhaftete 24-Jährige wurde durch DNA-Spuren an den beiden Tatorten belastet. Er behauptete, er habe gemeint, er dürfe in Österreich als Möbelpacker arbeiten. Erst kurz vor der ersten Tat, sei ihm bewusst geworden, dass er an einem Einbruch mitzuwirken habe. Dazu sei er mit Drohungen gezwungen worden.
Kriminaltourismus
Der Angeklagte verzichtete auf eine Nichtigkeitsbeschwerde und akzeptierte somit den Schuldspruch.
Mildernd gewertet wurde die Unbescholtenheit, das Teilgeständnis, die beim Versuch gebliebenen Taten und die Sicherstellung der gestohlenen Fahrräder.
Erschwerend wirkte sich etwa aus, dass Kriminaltourismus begangen wurde. Zur Abschreckung des Angeklagten und der Allgemeinheit sei deshalb eine strenge Strafe zu verhängen, sagte die Vorsitzende Richterin des Feldkircher Schöffensenats. Aus Sicht der Innsbrucker Berufungsrichter fiel die Sanktion etwas zu streng aus.