Mangelnde Transparenz: Stadt Dornbirn verliert Rechtsstreit gegen Ex-Mitarbeiter

Stadt verlangte von Ex-Mitarbeiter nach dessen Selbstkündigung Kurskosten für Fortbildung zurück. Laut Urteil habe sie darüber aber nicht informiert.
Der diplomierte Gesundheits- und Krankenpfleger arbeitete seit Februar 2022 als Gemeindeangestellter für die Stadt Dornbirn, in einem Pflegeheim. Bereits Ende Juni 2023 kündigte der Krankenpfleger per 31.7.2023 und trat am 1.8.2023 eine neue Stelle bei einem anderen Dienstgeber an.
Vereinbarung unterzeichnet
Zwischen September 2022 und Juni 2023 nahm der Pfleger an 27 Tagen an einem Weiterbildungslehrgang teil. Die Stadt Dornbirn bezahlte die Kurskosten von 2600 Euro. Vor Kursbeginn unterschrieb der städtische Mitarbeiter eine Vereinbarung mit dem Dienstgeber, dass er die Kurskosten bei einer Dienstnehmerkündigung innerhalb von zwei Jahren nach dem Kursende anteilmäßig zurückzahlen würde.
Die Stadt verlangte von ihrem Mitarbeiter nach dessen Selbstkündigung nicht nur die Kurskosten von 2600 Euro zurück, sondern auch 5500 Euro an Lohnkosten für 27 Arbeitstage. Über die Rückzahlungsverpflichtung zu den ausbezahlten 27 Arbeitstagen hatte sie ihren Mitarbeiter vor Kursbeginn aber nicht informiert. Damit verstieß die Stadt nach Ansicht der Richter in einem Arbeitsprozess am Landesgericht Feldkirch gegen das Transparenzgebot.
Deshalb erklärten die Arbeitsrichter die vertragliche Verpflichtung zur Rückzahlung der Kurskosten für nichtig. Das Landesgericht entschied, dass der klagende Ex-Gemeindeangestellte der beklagten Stadt Dornbirn für die erfolgreich absolvierte Weiterbildung gar nichts zurückzahlen muss.
OLG bestätigt Feldkircher Urteil
Das Oberlandesgericht Innsbruck gab der Berufung der Stadt keine Folge und bestätigte das Feldkircher Urteil rechtskräftig. Dabei entschied das Berufungsgericht auch, dass die frühere Rechtsvertretung des Klägers die vertragliche Verpflichtung zur Rückzahlung der Kurskosten von 2600 Euro letztlich doch nicht anerkannt habe.
Der Klage des anwaltlich von der Kanzlei Reiterer Ulmer vertretenen Pflegers wurde stattgegeben. Daher hat die Stadt ihrem früheren Mitarbeiter 4600 Euro für zwei einbehaltene Monatsentgelte samt Zinsen auszubezahlen und für die Prozesskosten aufzukommen.
Die Stadt hatte erfolglos eine Gegenverrechnung vorgenommen. Sie hatte vom Kläger 8100 Euro für die Weiterbildung zurückverlangt, davon 2600 Euro für die Kurskosten und 5500 Euro für 27 Arbeitstage. Die Stadt hatte deshalb die eingeklagten offenen Monatsentgelte nicht bezahlt und ihrem Ex-Mitarbeiter 3200 Euro in Rechnung gestellt.