Causa-Montforthaus: So hat die Anklagebehörde entschieden

Stiplovsek
Die Staatsanwaltschaft Feldkirch hat auf Anfrage der NEUE den aktuellen Stand des Verfahrens gegen den früheren Geschäftsführer der städtischen Gesellschaft bekannt gegeben.
In der strafrechtlichen Causa rund um das Montforthaus Feldkirch gibt es eine neue Entwicklung: Die Staatsanwaltschaft Feldkirch hat das Ermittlungsverfahren gegen den früheren Geschäftsführer eingestellt. Wie die Behörde auf Anfrage der NEUE mitteilte, konnte ein Schuldnachweis nicht erbracht werden.
Der ehemalige Geschäftsführer war von der Stadt Feldkirch angezeigt worden. Grundlage waren Ergebnisse einer internen Gebarungsprüfung. Im Raum standen zwei zentrale Vorwürfe: Zum einen eine Überweisung in Höhe von 10.000 Euro, zum anderen um ein Dienstfahrrads („Jobrad“), das dem Geschäftsführer zur Verfügung gestellt worden war und nach seinem Ausscheiden nicht retourniert worden sein soll.
“Gewisse Genugtuung”
Der Rechtsvertreter des ehemaligen Geschäftsführers, Peter Wallnöfer, nahm die Entscheidung der Staatsanwaltschaft im Namen seines Mandanten „mit Freude zur Kenntnis“. Der Innsbrucker Anwalt ließ wissen, dass er „dabei auch insoweit eine gewisse Genugtuung“ empfinde, weil die erhobenen Vorwürfe für ihn „von Anbeginn keine strafrechtliche Relevanz erkennen haben lassen“ und nach seinem Eindruck „sehr tendenziös vorgetragen wurden“.
Hintergründe
Wie die NEUE aus informierten Kreisen erfahren hat, lag der Kern der Ermittlungen im Bereich der Abrechnung zwischen mehreren städtischen Gesellschaften. Demnach hatte sich der frühere Geschäftsführer zwar bei der Österreichischen Gesundheitskasse als Geschäftsführer der Stadtmarketing Feldkirch GmbH abgemeldet, der entsprechende Dienstvertrag war jedoch nicht beendet. Die Gehaltsabrechnung sollte daher – so der Hintergrund – über die Montforthaus Feldkirch GmbH erfolgen, bei der der Geschäftsführer weiterhin ordnungsgemäß sozialversichert war. Diese Abrechnung sei korrekt erfolgt. Ein finanzieller „Schaden“ für die Montforthaus GmbH sei demnach nur deshalb entstanden, weil die Begleichung einer gestellten Rechnung untersagt worden sei, wie es heißt. Auch im Fall des Jobrads ergaben die Ermittlungen keinen strafrechtlich relevanten Sachverhalt. Die Nutzung sei zuvor beschlossen und protokolliert worden.
Rechnungshof-Kritik
Mit der Einstellung des Ermittlungsverfahrens ist der frühere Geschäftsführer strafrechtlich entlastet. Unabhängig davon hatte der Rechnungshof in seinem Prüfbericht jedoch deutliche Kritik an der Geschäftsführung geübt. Beanstandet wurden unter anderem Mängel in der Budgetplanung, fehlende Transparenz gegenüber der Eigentümerin sowie unzureichende strategische Steuerung. Konkret kritisierte der Rechnungshof, dass Budgets auf Basis unvollständiger Annahmen erstellt und dem Eigentümer nur in stark aggregierter Form vorgelegt wurden, wodurch eine wirksame Kontrolle und rechtzeitiges Gegensteuern erschwert worden seien.