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Millionenschulden, Kokain und geheime Konten: Helfer eines Bregenzer Firmenpleitiers vor Gericht

10.07.2026 • 16:07 Uhr
Millionenschulden, Kokain und geheime Konten: Helfer eines Bregenzer Firmenpleitiers vor Gericht

Drei Angeklagte sollen Bregenzer Unternehmer geholfen haben, Vermögen an seinen Gläubigern vorbeizuschleusen. Doch wussten sie überhaupt, dass ihr Geschäftspartner seine Schulden nicht begleichen wollte? Schöffengericht kam nach vier Stunden zu einer Entscheidung.

Der Mann, der alles ausgelöst hatte, saß am Freitag nicht auf der Anklagebank. Der Ex-Unternehmer ist bereits rechtskräftig zu zwei Jahren Haft verurteilt worden, unter anderem wegen betrügerischer Krida. Nun musste das Schöffengericht unter Vorsitz von Richter Theo Rümmele klären, ob drei Personen ihm dabei geholfen hatten, Vermögen an seinen Gläubigern vorbeizuschleusen oder ob sie selbst auf einen Mann hereingefallen waren, der nach außen den erfolgreichen Geschäftsmann spielte. Der Softwarehändler häufte Schulden von fast einer Million Euro bei Banken und dem Finanzamt an, lebte dennoch weiter auf großem Fuß, fuhr teure Autos, machte luxuriöse Urlaube, verspielte gewaltige Summen in Casinos, konsumierte Kokain und besuchte Prostituierte. Gleichzeitig ließ er Kunden Zahlungen auf fremde Konten überweisen, ließ sich Bargeld auszahlen und entzog so Vermögenswerte dem Zugriff seiner Gläubiger. Der festgestellte Schaden betrug zumindest 460.ooo Euro.

Auf der Anklagebank saßen ein 45-jähriger Vorarlberger, ein 64-jähriger Schweizer Treuhänder und die frühere Lebensgefährtin des Haupttäters, die auch für ihn arbeitete. Die Staatsanwaltschaft wirft ihnen in unterschiedlicher Verantwortung vor, Konten zur Verfügung gestellt und eröffnet zu haben, Firmen im Ausland organisiert und Überweisungen abgewickelt zu haben. Staatsanwältin Lisa Pfeifer hat keinen Zweifel daran, dass die Angeklagten dem damaligen Unternehmer dabei geholfen haben, „sein Geld an den Gläubigern vorbeizuschleusen“.

Diversion

Verteidigerin Julia Schmölz beantragte für ihre Mandantin eine Diversion. Sie habe ihm vertraut und sei von ihrem Lebensgefährten enttäuscht worden, übernahm aber die Verantwortung für ihr Handeln. Das Gericht bot ihr mit Zustimmung der Staatsanwaltschaft eine Diversion gegen eine Geldbuße von 640 Euro an. Die beiden Männer bekannten sich nicht schuldig. Der Erstangeklagte erklärte, er habe lediglich Überweisungen über seine Firma abgewickelt. Belgischen Bankkonten habe er keine besondere Bedeutung beigemessen. „Ich habe Überweisungen getätigt. Das stimmt. Aber ich wusste nicht, dass mein Geschäftspartner in finanziellen Schwierigkeiten steckt”, sagte der Erstangeklagte. Sein Mandant habe lediglich ein gutes Geschäft machen wollen, sagte Verteidiger Alexander Wirth.

Richter warnt vor falscher Beweisaussage

Besonders gespannt wurde die Aussage des bereits verurteilten Haupttäters erwartet. Der ehemalige Unternehmer, der seine Strafe in der Justizanstalt Suben (Oberösterreich), absitzt, entschuldigte sich zunächst bei den Angeklagten. „Es tut mir leid, dass ihr heute dasitzt. Ich habe euch getäuscht“, sagte er. Er habe sich als erfolgreicher Unternehmer präsentiert und nie erwähnt, wie groß seine finanziellen Probleme in Österreich tatsächlich gewesen seien. Richter Theo Rümmele hielt ihm allerdings Chatnachrichten vor, die Zweifel an dieser Darstellung aufkommen ließen. Der Richter erinnerte den Zeugen daran, dass eine falsche Beweisaussage strafbar sei. Dennoch blieb der Mann dabei, die Angeklagten hätten von seiner tatsächlichen finanziellen Lage nichts gewusst. Er räumte zugleich ein, damals viel Kokain konsumiert zu haben. An die Monate vor seiner Festnahme könne er sich deshalb nur noch bruchstückhaft erinnern.

Das Urteil

Der Schöffensenat sprach schließlich beide Männer der Beitragstäterschaft zur betrügerischen Krida schuldig, reduzierte den Tatzeitraum und strafrechtlich relevanten Schaden jedoch deutlich. Nach Auffassung des Gerichts waren sie anfangs tatsächlich getäuscht worden. Spätestens Anfang März 2025 habe sich das geändert. Ausschlaggebend war unter anderem eine Nachricht des Haupttäters an die nunmehr Angeklagten, wonach auf ein bestimmtes Konto wegen eines Exekutionsantrags des Finanzamts nicht mehr überwiesen werden sollte. Spätestens zu diesem Zeitpunkt hätten beide erkennen müssen, dass Vermögenswerte bewusst den Gläubigern entzogen wurden. “Daran haben wir nicht den geringsten Zweifel”, sagte der Vorsitzende. Der Erstangeklagte erhielt fünf Monate bedingte Haft und eine zu verbüßende Geldstrafe von 3000 Euro, der Zweitangeklagte vier Monate bedingte Haft sowie 1200 Euro Geldstrafe. Die Angeklagten erbaten sich drei Tage Bedenkzeit, die Staatsanwaltschaft gab keine Erklärung ab. Das Urteil ist somit nicht rechtskräftig.