Selbsternannte Pädophilenjäger lachen im Gerichtssaal

Sechs selbsternannte Pädophilenjäger sollen einen Mann in eine Falle gelockt und malträtiert haben. Im Gerichtssaal vergeht ihnen das Lachen nicht.
“Es geht um Vorfälle, die auch mich als Staatsanwältin sprachlos machen”, eröffnet Staatsanwältin Konstanze Erath ihre Ausführungen. Sechs junge Männer, vier von ihnen 17, einer 18 und einer 23 Jahre alt, müssen sich für eine Gewalttat im vergangenen Sommer verantworten. Sie sollen einen 25-jährigen, homosexuellen Mann in eine Falle gelockt, verprügelt, ausgeraubt und zu einer flehentlichen Entschuldigung gezwungen haben. Der Grund: Die selbsternannten “Pedo-Hunters” (Pädophilenjäger) wollten ihn davon abhalten, sich jemals wieder Minderjährigen anzunähern.
Chatnachrichten
Die Vorgeschichte betrifft den Erstangeklagten und das mutmaßliche Opfer. Der 25-Jährige habe ein Interesse am damals 16-Jährigen entwickelt. Bei einem ersten Treffen habe der Erwachsene den Minderjährigen immer wieder berührt. Später folgten Chatnachrichten wie “Darf ich mich zu dir ins Bett legen?” oder “Soll ich dich nochmal massieren?”. Der Erstangeklagte habe um die Homosexualität des anderen gewusst und deutlich gemacht, dass er kein Interesse an ihm habe.
Der Erstangeklagte habe eine schwere Vergangenheit, sei selbst einmal Opfer eines sexuellen Missbrauchs geworden. Gemeinsam mit einem Freund, dem Sechstangeklagten, habe er schließlich eine Racheaktion geplant. Er vereinbarte ein Treffen mit dem mutmaßlichen Opfer auf einem einsamen Feldweg. Vor dem Treffen sollen sich die beiden Freunde besprochen haben. Die vier weiteren Angeklagten sollen mitgehört und bald Teil des Plans geworden sein.
Dann soll es laut Staatsanwaltschaft zu den angeklagten Vorfällen gekommen sein: Auf dem Feldweg stürzten sich die jungen Männer auf den 25-Jährigen. Erst-, Fünft- und Sechsangeklagter schlugen zu. Sie stahlen Zigaretten, Geld und ein Pfefferspray. Mit eben jenem zwang der Erstangeklagte sein Opfer sich auf Knien zu entschuldigen. Dieses musste schwören, sich nie mehr an einem “Kind” zu vergreifen. Dabei filmte der Erstangeklagte sein Gegenüber. Im Gerichtssaal wird das Video eingespielt. Eine Einvernahme und somit eine erneute Begegnung mit den Angeklagten bleibt dem 25-Jährigen erspart.
Reue fraglich
Durch sechs fast vollinhaltliche Geständnisse sind die Zeugeneinvernahmen nicht mehr notwendig. Allein, wer den Pfefferspray zuerst an sich nahm, bleibt unklar. Alle Angeklagten geben an, die Tat zu bereuen. Als später Chatnachrichten des mutmaßlichen Opfers verlesen werden, können sich vor allem der Viert- und Fünftangeklagte allerdings kaum beherrschen. Sie halten sich teilweise Pullover vor den Mund, um ihr Lachen zu verheimlichen.
Privatbeteiligtenvertreterin Anita Einsle stellt die angebliche Reue in Frage. “Die Tat hatte massive Folgen für das Opfer. Er hat sich monatelang nicht hinausgetraut”, erklärt sie. Zudem befinde sich der Mann in psychotherapeutischer Behandlung.
Geldstrafen
Vier von fünf Verteidigern beantragen für ihre Mandanten eine diversionelle Erledigung. Die Angeklagten sind alle unbescholten.
Andrea Concin, die Verteidigerin des Sechsangeklagten, betont den Vorteil dieses Vorgehens in Form gemeinnütziger Arbeit: “Das merken sie sich. Wenn sie am Samstag statt mit ihren Freunden in die Baggerlöcher baden zu gehen, arbeiten und einen Dienst an der Gesellschaft verrichten müssen. Ohne Bezahlung.”
Das Schöffengericht gewährt keinem der Männer eine Diversion. Alle werden für schwere Körperverletzung und Raub schuldig gesprochen, der Erstangeklagte zusätzlich wegen Nötigung. Sie fassen Geldstrafen zwischen 960 und 1920 Euro aus. Die Hälfte ist jeweils bedingt.
Sämtliche Angeklagten akzeptieren das Urteil. Die Staatsanwaltschaft verzichtet auf Rechtsmittel. Alle Urteile sind somit rechtskräftig.