„Sonst ziehe ich Ihren Namen durch den Dreck“: Arzt in Vorarlberg unter Druck gesetzt

Eine Telegram-Nachricht brachte einen Oberländer (50) wegen Nötigung vor das Landesgericht Feldkirch: Ein Arzt aus Vorarlberg sollte sich bei einer Frau entschuldigen, den Kontakt zu ihr abbrechen und sich beim Absender melden.
Mit einer Nachricht über Telegram setzte ein 50-jähriger Vorarlberger einen Arzt massiv unter Druck. Der Mann verlangte, dass der Mediziner Kontakt zu ihm aufnimmt, einer Frau ein Entschuldigungsschreiben schickt und künftig Abstand von ihr hält. Andernfalls drohte er damit, dessen Namen „durch den Dreck zu ziehen“ und ihn bei der Ärztekammer anzuzeigen. Wegen dieser Nachricht musste sich der zehnfach vorbestrafte Oberländer am Landesgericht Feldkirch wegen Nötigung verantworten.
Geständnis
Der Angeklagte bekannte sich schuldig. Er räumte ein, dass seine Nachricht als Drohung verstanden werden konnte. Er habe den Arzt aber nicht nötigen wollen. Vielmehr habe er eine ihm bekannte Frau schützen wollen, zu der der Mediziner persönlichen Kontakt gepflegt habe In diesem Zusammenhang erhob der Angeklagte schwere Vorwürfe gegen den Arzt. Er behauptete unter anderem, dieser habe die Frau mit Medikamenten betäubt, worauf sie nackt zu Hause aufgewacht sei und sich an nichts mehr erinnern habe können. Diese Vorwürfe waren allerdings nicht Gegenstand des Strafverfahrens und wurden in der Hauptverhandlung nicht näher erörtert. Zudem teilte der Angeklagte am Rande der Verhandlung mit, dass ein Ermittlungsverfahren gegen den Arzt eingestellt worden sei. Ob ein solches Verfahren überhaupt geführt wurde, ist allerdings nicht bekannt.
Entschuldigung
Einen Tag vor der Hauptverhandlung entschuldigte sich der Mann beim Arzt. Auch im Gerichtssaal suchte er die Versöhnung und las aus einem vorbereitetem Schreiben vor. Er sei vom Zustand der Frau schockiert gewesen und habe zu emotional gehandelt. „Ich wollte ihn nicht nötigen“, sagte der Angeklagte.
Kein Bereicherungsvorsatz
Staatsanwältin Sophia Gassner sprach in ihre Schlussplädoyer von einem reumütigen Geständnis. Die Vorgeschichte sei aktenkundig. Der Angeklagte habe selbst eingeräumt, dass seine Äußerungen als Drohung verstanden werden konnten, einen Bereicherungsvorsatz nehme die Anklagebehörde jedoch nicht an. Der Arzt habe einen Ruf zu verlieren, führte die Staatsanwältin aus. Der Angeklagte habe zumindest in Kauf genommen, dass der Mediziner durch seine Nachricht unter Druck gerät. Sie beantragte daher eine schuld- und tatangemessene Bestrafung.
Symbolischer Schadensersatz
Auch Privatbeteiligtenvertreter Bertram Grass hielt den Tatbestand der Nötigung für erfüllt. „Wenn jemand solche Drohungen ausspricht, kommt es immer auf den Empfängerhorizont an. Wie nimmt er das auf? Die Sache ist meines Erachtens aufgrund der Wortwahl eindeutig“, sagte der Rechtsanwalt.
Der Arzt machte lediglich einen symbolischen Schadenersatz von zehn Euro geltend. Grass erklärte, dabei gehe es nicht um den Vorbehalt weiterer Ansprüche. Der Arzt werde darüber hinaus keine weiteren Forderungen stellen, kündigte sein Rechtsvertreter an.
Das Urteil
Richterin Lea Gabriel sprach den 50-Jährigen schließlich der Nötigung schuldig. Trotz der zehn Vorstrafen ließ sie Milde walten. Der Angeklagte habe sich seit längerer Zeit wohlverhalten, sich geständig und reumütig gezeigt und mit seinem Entschuldigungsschreiben erkennen lassen, dass er sich mit seiner Tat auseinandergesetzt habe. Die Richterin erachtete daher die Androhung einer Freiheitsstrafe als ausreichend und verhängte eine bedingte Freiheitsstrafe von vier Monaten sowie eine zu bezahlende Geldstrafe von 180 Tagessätzen zu je vier Euro, insgesamt 720 Euro. Das Urteil ist rechtskräftig