Lokal

800 Euro hätten Verfahren beendet: Angeklagter lehnt ab

07.08.2026 • 11:45 Uhr
800 Euro hätten Verfahren beendet: Angeklagter lehnt ab
Eine Begegnung auf dem Arbeitsweg endete vor Gericht. Hartinger, Canva (Symbolbild)

Ein 66-Jähriger soll einen anderen Mann aufgehalten und bedroht haben. Es liegt eine lange Vorgeschichte zu Grunde. Der Angeklagte lehnt vor Gericht die einfachste Lösung ab.

Unbescholten und zwei Vergehen mit verhältnismäßig geringer Strafandrohung: Der Angeklagte erfüllt alle Voraussetzungen für eine Diversion (Verfahrensende ohne Urteil). Er muss allerdings im Wesentlichen die Verantwortung für die Vorwürfe übernehmen. Das Gericht unterbreitet ihm ein Diversionsangebot von 800 Euro. Die Familie des Mannes rät ihm dieses anzunehmen. Doch er lehnt ab. Er ist der Auffassung, nichts Falsches getan zu haben. Somit wird die Sache verhandelt und über den Angeklagten ein Urteil gesprochen.

Weg abgeschnitten

Der Anklage zu Grunde liegt vor allem die Polizeiaussage des Angeklagten. Darin beschreibt er einen Vorfall so, dass er einem 37-jährigen Bekannten mit dem Auto den Weg abgeschnitten habe. Beim anschließenden Streitgespräch habe der 66-Jährige gesagt, er werde den anderen das nächste Mal überfahren. Dies entstammt wiederum den Aussagen des Jüngeren.

Vor Gericht macht der Angeklagte deutlich: Er sei hinter einer Holzbrücke stehengeblieben. Rechts neben dem Auto sei genug Platz gewesen, damit der 37-Jährige mit seinem E-Scooter vorbeifahren konnte. Eine Drohung wie angeklagt, habe er nie ausgesprochen, sondern nur eine Aufforderung, Frau und Tochter in Ruhe zu lassen.

Angespannte Situation

Der 37-Jährige betritt als Zeuge den Gerichtssaal. Die Stimmung kippt umgehend. Die Familie des Angeklagten ist ebenfalls anwesend. Murmeln, Zwischenrufe, spöttisches Gelächter geht durch die Zuscherreihe. Der Zeuge will immer wieder von der Vorgeschichte erzählen. So behauptet er, die Frau des Angeklagten habe im Beruf “immer Scheiße” gebaut.

Eine der Vorgeschichten hatte sich vor vier Monaten am Landesgericht Feldkirch zugetragen. Damals war jener Zeuge das mutmaßliche Opfer einer Körperverletzung. Die damaligen Angeklagten, darunter eine der Anwesenden, wurden vom Vorwurf einer absichtlichen schweren Körperverletzung freigesprochen.

Aufgrund Ihrer Datenschutzeinstellungen wird an dieser Stelle kein Inhalt von Iframely angezeigt.

Richter Alexander Wehinger mahnt wiederholt die aktuellen Vorwürfe zu fokussieren. Diesbezüglich erzählt der Zeuge von derselben Drohung wie zuvor. Doch in einem Punkt bestätigt er die Version des Angeklagten, nämlich, dass rechts vom Auto genug Platz gewesen wäre. Somit hat Letzterer den Fahrweg nicht versperrt.

Der Richter verkündet einen Freispruch. Keine der beiden Aussagen sei glaubwürdiger als die andere. Die Schilderungen des Zeugen lassen letztlich nichts Strafbares mehr übrig. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.