Meinung

Hörbranz und die Sache mit dem Volkswillen

21.10.2026 • 18:59 Uhr
Hörbranz und die Sache mit dem Volkswillen
Der Sinn einer Volksabstimmung variiert: Nicht jedes Thema ist geeinget. APA/DPA/Patrick Pleul

Ein Kommentar zur Causa um die Volksabstimmung zum geplanten ASZ Leiblachtal in Hörbranz.

Die Demokratie ist ein hohes Gut und ihre Instrumente sollten mit größtmöglichem Verantwortungsbewusstsein behandelt werden. Eine Volksabstimmung ist zweifelsohne sinnvoll, wenn weitreichende Veränderungen für die Bevölkerung anstehen. Aber aus gutem Grund stimmt das Volk nicht über jede Banalität ab. Gewisse Entscheidungen muss man den demokratisch gewählten Volksvertretern mit ihrer – hoffentlich – vorhandenen Expertise überlassen.

Absurd wird es dann, wenn das Volk – wie in Hörbranz – über eine Sache abstimmen soll, die nicht (mehr) in Gemeindehand liegt. Wenn sich die FPÖ über Fachstudien und Rechtsgutachten hinwegsetzt, um den Standort des geplanten Altstoffsammelzentrums (ASZ) zu verhindern, obwohl die Materie nicht mehr im Wirkungsbereich der Gemeinde liegt, stärkt sie nicht die direkte Demokratie, sondern missbraucht ihre Instrumente auf populistische Art und Weise. Ob das dem Volkswillen entspricht, ist zu hinterfragen.

Aber auch Bürgermeister Andreas Kresser kann sich nicht aus der Verantwortung ziehen. Dass er die Verkehrsbedenken zum ASZ ernst nimmt, darf nicht nur ein Lippenbekenntnis bleiben. Kommt es wirklich zum von der FPÖ herbeibeschwörten „Verkehrschaos“, dürfte sich der Wille des Volkes im Ergebnis der nächsten Bürgermeisterwahl niederschlagen.

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(NEUE Vorarlberger Tageszeitung)