Drei Faustschläge für den ungebetenen Gast

Gastgeber versetzte uneingeladenem Gast Faustschläge ins Gesicht.
Ein paar Freunde treffen beim Fortgehen einen Bekannten und dessen Freundin. Ein gemeinsamer Freund lädt sie anschließend telefonisch zu sich ein, der Bekannte soll aber nicht mitkommen. Als dieser doch auftaucht, entsteht daraus ein Streit, in dessen Verlauf der ungebetene Gast vom Gastgeber mit den Fäusten ins Gesicht geschlagen wird. „Ihnen muss ich ja nicht erklären, wie eine Verhandlung abläuft“, meint Richterin Sabrina Tagwercher einleitend. Der angeklagte Gastgeber hat vier Vorstrafen. Der Bewährungshelfer hat einen zweiseitigen Bericht übermittelt. So einen langen Bericht habe sie kaum je bekommen, erklärt Richterin Sabrina Tagwercher. „Sie nehmen mir mein ganzes Plädoyer vorweg“, beschwert sich der Verteidiger lachend.
Selbst geschlagen? Danach wird es in der Verhandlung deutlich ernster. Der Angeklagte behauptet, in Notwehr gehandelt zu haben. Nach seiner Version hat er zwei Mal „im Reflex“ zugeschlagen. Bei der Polizei habe er nicht ausgesagt, weil er mit der Probleme habe.
Der Angeklagte, seine Freundin und deren Bruder geben an, der Gast habe begonnen, sich selbst zu schlagen. Er habe ihn geschubst und beleidigt und dann schlagen wollen, woraufhin er zugeschlagen habe, erklärt der Angeklagte. „Was ist denn das für eine Story, dass er sich selbst ins Gesicht geschlagen habe? Glauben Sie, das nimmt Ihnen hier irgendwer ab?“, fragt die Staatsanwältin. Das sei die Wahrheit, mehr könne er nicht sagen, erwidert der Angeklagte.
Mögliche Falschaussagen
Die Erzählungen der Zeugen ähneln sich stellenweise frapant. Das Wort „Reflex“ fällt immer wieder. Der Bruder der Freundin zögert immer wieder bei der Aussage. Sie gleicht den Angaben des Angeklagten. Die Staatsanwältin droht dem Zeugen mit einer Anklage wegen falscher Beweisaussage: „Drei Jahre Freiheitsstrafe, steht das wirklich dafür, für einen Dienst am Kollegen?!“ „Ja“, antwortet dieser. „Für Sie ist es erledigt.“ entlässt die Richterin den Zeugen. „Also erledigt für heute“, ergänzt die Staatsanwältin.
Die Einvernahme des Opfers und dessen Freundin bringt eine andere Version zu Tage. Den Angeklagten habe es aufgeregt, dass ihr Freund einfach so in dessen Zimmer gegangen sei. Er sei dann auf ihn zugerannt und habe ihn gleich ins Gesicht geschlagen. „Das kann ich bis heute nicht verstehen, dass er ihn sofort geschlagen hat“, meint die junge Frau. „Irgend so a Wieb“, sei noch dabei gewesen, meint die Zeugin. „Sie meinen ein Mädchen? Eine andere Frau?“, fragt die Richterin streng. Dreimal habe er grundlos zugeschlagen, ergänzt die Freundin des Opfers.
Geldstrafe und verlängerte Probezeit
Der Täter hat jedoch Glück und wird rechtskräftig wegen versuchter schwerer Körperverletzung zu einer Geldstrafe von 2400 Euro verurteilt. Außerdem wird bei den Vorstrafen seine Probezeit verlängert. Die Haftstrafe bleibt ihm, wohl auch wegen des Berichts des Bewährungshelfers, noch einmal erspart. Die Staatsanwaltschaft wird aber Anklagen wegen Falschaussage gegen die Zeugen prüfen.