Vorarlberg

Glimpflicher Ausgang nach ­Messerattacke

19.08.2021 • 19:34 Uhr

Nach seiner Geburtstagsfeier attackiert junger Mann betrunken einen Gast.

Nachdem ein junger Rumäne seine Sorgen auf der eigenen Geburtstagsparty im Alkohol ertränkt hatte, wurde er aggressiv und begann, auf die Gäste loszugehen. Diese verließen daher das Fest nach und nach, bis nur noch ein Paar übrig blieb, das in der Wohnung des Mannes schlief. Aus unerfindlichen Gründen weckte er den schlafenden Burschen mit einem Faustschlag ins Gesicht, woraufhin dieser aufwachte und sich zur Wehr setzte. Angeklagt wurden am Ende beide.
Vor Gericht zeigte sich der Angreifer reuhmütig und als Antithese zum Angegriffenen. Er sei frustriert gewesen, weil seine Beziehung in die Brüche gegangen sei.

Zwei Promille Blutalkohol

Der unbescholtene Mann erschien im Hemd, der andere mit drei Vorstrafen und einem verkehrt getragenen T-Shirt. Der Rumäne gab an, sich aufgrund seiner Alkoholisierung, nach der Tat wurde ein Wert von zwei Promille Blutalkohol gemessen, an nichts mehr erinnern zu können. Er schenke den Angaben des Opfers aber Glauben und möchte sich entschuldigen. Außerdem überreichte er dem Kontrahenten 200 Euro Teilschmerzengeld, die er mit einer Entschuldigung per Handschlag verband.

Für Richterin Sabrina Tagwercher bildeten das Schuldeingeständnis und die Zahlung die Grundlage für ein Diversionsangebot, dem auch die Staatsanwaltschaft zustimmte. Mit 600 Euro Buße und 100 Euro Kostenpauschale, die er sofort bezahlte, konnte er ohne Vorstrafe, aber mit Ermahnungen der Richterin und der Staatsanwältin heimgehen.

Dem Zweitangeklagten wurde schon aufgrund seiner Vorstrafen keine Diversion angeboten. Der noch minderjährige Bursche erklärte vor Gericht noch einmal den Ablauf der Tatnacht, in der ihn der Erstangeklagte nach dem Schlag ins Gesicht weiter geschlagen hatte, bis er ihm zwei Schläge zur Abwehr verpasst habe. Daraufhin habe der Angreifer ein Messer genommen und ihn verletzt. Er habe sich vor dem Angreifer im Raum versteken müssen.
Bei der Polizei hatte er noch zu Protokoll gegeben, nach den Schlägen „ausgerastet“ zu sein. Richterin Tagwercher sprach ihn schließlich im Zweifel frei. Die Staatsanwaltschaft verzichtete auf Rechtsmittel.