Vorarlberg

Drogen und Falschgeld: Vier Jahre Gefängnis

03.02.2022 • 20:03 Uhr
13-fach vorbestrafter Oberländer verurteilt.<span class="copyright"> Hartinger</span>
13-fach vorbestrafter Oberländer verurteilt. Hartinger

Bestätigtes Urteil rechtskräftig. Verurteilter 46-Jähriger war bereits mit 13 Vorstrafen belastet.

Das Urteil ist rechtskräftig: Wegen Drogen, Falschgeld und Verleumdung wurde der mit 13 Vorstrafen belastete Oberländer zu vier Jahren Gefängnis verurteilt.

Das Innsbrucker Oberlandesgericht (OLG) bestätigte in der Berufungsverhandlung die vom Landesgericht Feldkirch in erster Instanz verhängte Strafe. Der Strafberufung des Angeklagten sei keine Folge gegeben worden, teilte auf Anfrage OLG-Pressesprecher Wigbert Zimmermann mit.
Die Nichtigkeitsbeschwerde des Angeklagten hat der Obers­te Gerichtshof (OGH) schon zuvor zurückgewiesen. Damit bestätigte das Höchstgericht in Wien den Schuldspruch des Feldkircher Schöffensenats.

Darknet: Drogen und Falschgeld bestellt

Nach Ansicht der Gerichte hat der Drogenabhängige im Darknet 21 Ecstasy-Tabletten aus Holland bestellt und bei einem Kollegen den Schmuggel von 50 Gramm Heroin aus der Schweiz. Nach den gerichtlichen Feststellungen hat der 46-Jährige außerdem im Darknet des Internets 90 Euro an Falschgeld bestellt und dann aus Deutschland zwei gefälschte 20-Euro-Scheine zugeschickt bekommen.

Der Feldkircher Schöffensenat glaubte dem Arbeitslosen nicht, der behauptete, er habe die falschen Banknoten nur für seine Sammlung von Geld aus aller Welt verwendet. Die Richter gingen davon aus, dass der Angeklagte das Falschgeld für Zahlungen verwenden wollte.
Schuldig gesprochen wurde der Angeklagte auch wegen Verleumdung. Er hatte vor Gericht angegeben, ein Polizist habe seine Angaben absichtlich falsch protokolliert.

Angeklagter weist Staatsbürgerschaft zurück

In der Feldkircher Verhandlung verzichtete der Angeklagte darauf, auch bei der Urteilsverkündung anwesend zu sein. Der Untersuchungshäftling ließ sich davor zurück ins Gefängnis bringen. Der 46-Jährige sagte, er sei nicht mehr österreichischer Staatsbürger, seitdem er sich bei der BH von der Zugehörigkeit zur Republik Österreich abgemeldet habe. Er sei nach wie vor österreichischer Staatsbürger, merkte dazu der Richter an.