Vorarlberg

Zwei Überfälle in nur einer Stunde: Haft

29.03.2022 • 17:46 Uhr
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Hartinger

Ein 23-jähriger Vorarlberger beging nach Ansicht der Richter im Dezember 2020 in Lindau gleich fünf Straftaten.

Nach Ansicht der Richter am Landesgericht Feldkirch hat der angeklagte Vorarlberger an einem Abend in Lindau innerhalb von einer Stunde in einem Umkreis von zweieinhalb Kilometern gleich fünf Straftaten begangen.
Der 23-Jährige aus dem Bezirk Bregenz wurde am Dienstag in dem Schöffenprozess am Landesgericht Feldkirch schuldig gesprochen, er habe dort am 28. Dezember 2020 zwei gescheiterte Raubüberfälle auf einen Passanten und bei einer Tankstelle, einen versuchten Einbruchsdiebstahl in einen Feuerwerkscontainer, einen versuchten Handtaschendiebstahl und einen Geldtaschendiebstahl verübt.

Dafür wurde der mit acht Vorstrafen belastete Angeklagte zu drei Jahren Freiheitsstrafe verurteilt.
Das Urteil, mit dem der Angeklagte einverstanden war, ist nicht rechtskräftig. Denn Staatsanwältin Karin Dragosits nahm drei Tage Bedenkzeit in Anspruch. Der Strafrahmen betrug ein bis zehn Jahre Haft.Die Strafe fiel milde aus, um dem Drogensüchtigen, der sich seit September 2021 in Untersuchungshaft befindet, Therapie statt Strafe zu ermöglichen. Dafür beläuft sich die Strafgrenze auf drei Jahre Haft. Bei der verhängten Sanktion handelt es sich um eine Zusatzstrafe zu einer Verurteilung vom Vorjahr. Für den damals abgeurteilten Einbruchsdiebstahl wurde dem Drogenkonsumenten Therapie statt Strafe gewährt.

DNA-Spuren gefunden

Der Schöffensenat sei von der Schuld des Angeklagten überzeugt, sagte Richter Richard Gschwenter in seiner Urteilsbegründung. So seien an zwei Tatorten DNA-Spuren des Angeklagten gefunden worden: auf der Kleidung des überfallenen Passanten, mit dem er sich eine Rangelei geliefert habe, und beim Türgriff eines Autos, aus dem gestohlen wurde. Zudem sei beim Angeklagten jene Jacke sichergestellt worden, die wohl beim gescheiterten Überfall auf die Tankstelle verwendet worden sei.

Verteidiger German Bertsch beantragte Freisprüche für seinen Mandanten. Der Angeklagte sagte, er sei nicht schuldig. Seine DNA-Spuren erklärte er damit, dass er den Passanten vielleicht in einem Bus und das geparkte Auto beim Vorbeigehen unabsichtlich berührt habe.
Der 23-Jährige gab an, er habe ein Alibi für die Tatzeit. Denn er habe sich bei der Geburtstagsfeier seiner Freundin im Lindauer Haus von deren Stiefvater befunden. Die drei Alibizeugen waren für den Schöffensenat aber unglaubwürdig. Die Staatsanwältin kündigte Strafverfahren gegen die Zeugen wegen falscher Beweisaussage an.