Vorarlberg

Fußgängerin auf dem Zebrastreifen angefahren

09.01.2023 • 13:21 Uhr
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Alkoholisierter Autofahrer wurde zu Geldstrafe verurteilt und nun auf 15.300 Euro Schadenersatz geklagt.

Der Autofahrer war nach den Feststellungen im gerichtlichen Strafverfahren alkoholisiert und fuhr am 28. August 2019 in Rankweil auf einem Schutzweg eine Fußgängerin an. Die junge Frau wurde dabei schwer verletzt. Sie erlitt nach Darstellung der Staatsanwaltschaft Feldkirch eine Beckenringfraktur, eine Fraktur des Ober- und Unterkiefers, eine Gehirnerschütterung, eine Verletzung der Harnblase sowie mehrere Prellungen.

Schadenersatz im Zivilprozess

Wegen fahrlässiger Körperverletzung wurde der angeklagte Autofahrer im Jänner 2020 am Landesgericht Feldkirch rechtskräftig zu einer Geldstrafe von 1200 Euro (200 Tagessätze zu je 6 Euro) verurteilt. Das teilte Gerichtssprecher Dietmar Nußbaumer auf Anfrage mit.

Die Schwerverletzte verlangt nun in einem anhängigen Zivilprozess als Schadenersatz 15.300 Euro und die Haftung für allfällige künftige Schäden. Der Zivilprozess hat am Montag am Landesgericht begonnen. In der vorbereitenden Tagsatzung wurde keine gütliche Einigung zur Beendigung des Rechtsstreits erzielt. Denn die Höhe der Schadenersatzforderung ist strittig.

Gutachten beauftragt

Beklagtenvertreter Patrick Beichl meint, verantwortlich für den Unfall sei nicht nur der von ihm vertretene Autofahrer. Die klagende Fußgängerin treffe ein Mitverschulden von einem Drittel. Weil sie plötzlich den Zebrastreifen zum Überqueren der Straße betreten und damit den Fahrzeuglenker überrascht habe.

Klagsvertreter Jürgen Nagel sagte, seine Mandantin leide unter Komplikationen aus der Beckenfraktur und habe die Zahnsanierung noch nicht abgeschlossen.

Beklagtenvertreter Beichl sprach sich gegen die Verwendung des verkehrstechnischen Gutachtens aus dem Strafverfahren aus. Deshalb wird nun im Zivilprozess ein anderer Sachverständiger ein Gutachten zum Unfallhergang erstellen. Zudem gibt Zivilrichterin Barbara Parth ein neurologisches und ein zahnmedizinisches Gutachten in Auftrag.