Wenn der Tod nicht nur das Leben kostet

Wen ruft man an, wenn ein Angehöriger stirbt? Das Gesetz sieht klare Regeln vor, die in der Praxis oft andes aussehen.
Wer glaubt, dass der Tod nur das Leben koste, hat noch nie etwas von Totenbeschaugebühren oder Abgaben auf Sterbeurkunden gehört. Sie werden beim Ableben eines Angehörigen ebenso fällig, wie die Bestattungskosten und danach die Friedhofsgebühren. Der Tod kostet die Hinterbliebenen aber nicht nur Geld, sondern mitunter auch Nerven – und das nicht nur wegen der Trauer um den Verstorbenen.
Die Gemeindeärzte
Am Ende wie am Anfang des Lebens steht die Verwaltung. In Österreich wird man nach Bundesrecht geboren und stirbt nach Landesrecht. Das bringt mit sich, dass es neun verschiedene Bestattungsgesetze gibt. Alle diese Gesetze haben aber eines gemeinsam: die Totenbeschau. Wenn ein Mensch stirbt, muss ein Arzt die Leiche begutachten, bevor sie bestattet werden darf. Grundsätzlich sind dafür in Vorarlberg die Ärzte des Gemeindesanitätsdienstes zuständig. Die von den Gemeinden verpflichteten, meist freiberuflichen Mediziner kennt man als Gemeindeärzte. Die Kommunen können auch mehrere Ärzte betrauen. Das ist vor allem in den Ballungszentren und im Hinblick auf Todesfälle sicherlich ratsam, denn neben Ärzten in Krankenhäusern und von der Polizei bei Kriminalfällen hinzugezogenen Medizinern sind nur diejenigen Ärzte zur Totenbeschau berechtigt, die auch dem Gemeindesanitätsdienst angehören.

Das bei einem Todesfall herauszufinden, ist aber nicht immer ganz einfach. Etliche Vorarlberger Gemeinden verweisen auf ihren Webseiten für Sterbefälle auf den ärztlichen Bereitschaftsdienst. Wenn dort Mediziner arbeiten, die nicht zum Gemeindesanitätsdienst verpflichtet wurden, dürften diese rechtlich gesehen aber keine Totenscheine ausstellen.
Bestatter als Behördenersatz
Wen ruft man an? Nun ist das mit Gesetzen aber so eine Sache: Das Land meint mit „Homepage“ keine Homepage, sondern eine Webseite, weil die Landeslegistik seit Jahren den Unterschied nicht kennt. Also darf man davon ausgehen, dass die Telefonnummer des Totenbeschauers nicht das Erste sein muss, das man sieht, wenn man den Internetauftritt einer Gemeinde besucht. Und dann kann man sich fragen, was zu veröffentlichen ist. Den zuständigen Totenbeschauer als Mensch wird man kaum auf die Webseite bringen, also sind vermutlich sein Name und ein Kontakt gemeint.
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Hörbranz macht das mustergültige: „Gemäß § 80a Vorarlberger Gemeindegesetz machen wir als zuständigen Totenbeschauer bekannt …“, heißt es auf der Webseite. Auch in Egg wird explizit darauf verwiesen, dass die Gemeindeärztin für die Totenbeschau zuständig ist und ein Kontakt angegeben. Anderswo funktioniert das weniger gut. Auf den meisten Gemeindewebseiten findet man weder einen Namen noch einen Kontakt. Vor allem größere Gemeinden verweisen auf die Poolärzte im Ärztebereitschaftsdienst. In Bregenz soll man dafür die Telefonnummer 141 anrufen, in Dornbirn 144.
Dass Angehörige in größeren Gemeinden nicht mitten in der Nacht versuchen müssen, den Gemeindearzt aus dem Bett zu klingeln, ist sicher zweckmäßig.
Sehr übersichtlich und informativ wird man in Mäder an die richtige Stelle weitergeleitet. Auch in Götzis hält man den Aufwand für die Hinterbliebenen gering: „Rufen Sie bitte die Rettungs- und Feuerwehrleitstelle (RFL) an und melden Sie den Todesfall. Die Rufnummer 141 ist rund um die Uhr erreichbar. Die Leitstelle verständigt dann den zuständigen Arzt zwecks Totenbeschau.“
Das entspricht vielleicht nicht dem Buchstaben des Gesetzes, ist aber immer noch zweckmäßiger, als auf der Webseite nur die Telefonnummer eines einzigen Bestatters zu veröffentlichen und die Angehörigen so gleich in eine Kundenbeziehung mit diesem zu drängen, wie es beispielsweise Bürs tut.
Meiningen verweist zwar auf den Gemeindearzt und den Notdienst, nennt aber keinen Namen und keine Nummer. In Röthis will man wie in Frastanz die Sterbefälle am liebsten vom Bestatter: „In der Regel wird in Vorarlberg auch die Sterbeurkunde durch das Bestattungsunternehmen beim Standesamt beantragt.“ Über ein Leben nach dem Tod lässt sich bekanntlich diskutieren, die Bürokratie hingegen ist gewiss.