Eltern mit Mord bedroht: Richter verhängte strenge Strafe

Strenge Sanktionen nach Morddrohungen: Angeklagter war bereits elffach vorbestraft.
Der Angeklagte hat nach Ansicht des Richters am 28. Dezember 2022 zu seiner Mutter gesagt, er werde sie abstechen. Nach den gerichtlichen Feststellungen hat der 30-Jährige seinem Stiefvater am 16.12.2022 damit gedroht, er werde alle abstechen. Demnach hat der junge Mann aus dem Bezirk Dornbirn zur Untermauerung seiner Drohung eine Küchenschublade mit dort gelagerten Messern geöffnet.
Des Weiteren hat der Österreicher südosteuropäischer Abstammung nach Überzeugung des Richters am 14. Oktober 2022 seine Mutter an den Haaren gerissen, ihr eine Hand ins Gesicht gedrückt und sie weggedrückt. Damit wollte der Arbeitslose laut Urteil verhindern, dass sie zum Spielen ins Casino geht.
Das ist das Urteil
Wegen gefährlicher Drohung und Nötigung wurde der mit elf Vorstrafen belastete Angeklagte am Mittwoch am Landesgericht Feldkirch zu 18 Monaten Gefängnis verurteilt. Das Urteil ist nicht rechtskräftig, denn der von Anton Weber verteidigte Angeklagte und Staatsanwältin Eva Klingler nahmen drei Tage Bedenkzeit in Anspruch. Die mögliche Höchststrafe wäre drei Jahre Haft gewesen.
Die Strafe sei wegen der zahlreichen einschlägigen Vorstrafen und eines raschen Rückfalls nach einer Verurteilung hoch ausgefallen, sagte Richter Julian Fettner in seiner Urteilsbegründung. Mildernd gewertet wurden das Teilgeständnis und die verminderte Zurechnungsfähigkeit des Drogenkonsumenten.
Freigesprochen wurde der Angeklagte von den Vorwürfen der Körperverletzung und versuchten Körperverletzung gegen seine Mutter. Der Richter ging davon aus, dass der Angeklagte seiner Mutter doch keine Ohrfeige verpasst hat. Zudem nahm Fettner nicht an, dass der 30-Jährige bei einem anderen Vorfall seine Mutter aufs Bett geworfen und so zu verletzen versucht hat.
Nach dem Vorfall vom 28.12.2022 wurde der Beschuldigte in Untersuchungshaft genommen. Inzwischen verbüßt er eine frühere Haftstrafe.