Klage: Anwalt soll 200.000 Euro zahlen

Ehemaliger Mandant fordert Schadenersatz von Rechtsanwalt, der ihn in nach Abbrennen seines Hauses in Prozess gegen Feuerversicherung schlecht vertreten haben soll.
Von seinem ehemaligen Rechtsanwalt fordert der Kläger in einem anhängigen Zivilprozess am Landesgericht Feldkirch 205.000 Euro als Schadenersatz. Denn „schlechter hätte man einen Mandanten nicht vertreten können“ als der beklagte Anwalt, sagte der nunmehrige Rechtsanwalt des Klägers in der jüngsten Verhandlung.
Streitwert betrug 520.000 Euro
Ein Haus des Klägers brannte 2015 im Bezirk Feldkirch ab. Vertreten vom nunmehr beklagten Rechtsanwalt, scheiterte der Kläger mit hohen finanziellen Forderungen in einem Zivilprozess gegen seine Feuerversicherung. Der Streitwert in dem Verfahren betrug zuletzt 520.000 Euro. Der Kläger wollte den Neuwert seines Hauses ersetzt bekommen. Aber der Oberste Gerichtshof entschied 2020 in letzter Instanz, zu bezahlen habe die Versicherung nur den Zeitwert. Weil der Zeitwert des Gebäudes weniger als 40 Prozent des Neuwerts betrage.
Untätigkeit und damit grobes Verschulden wirft der Klagsvertreter im nunmehrigen Prozess dem beklagten Anwalt vor. Weil der Anwalt das schriftliche Angebot der Versicherung über beträchtliche zusätzliche Zahlungen zu lange ignoriert habe. Ansonsten hätten die geltend gemachten Ansprüche durchgesetzt werden können, meint der jetzige Anwalt des Klägers.
Anwalt beantragt Abweisung
Der beklagte Anwalt beantragt die Abweisung der Klage. Er habe im Prozess gegen die Versicherung keine Fehler gemacht. Er habe seinen damaligen Mandanten vergeblich auf die riskante Klagsführung aufmerksam gemacht. Zumal der Kläger seine Versicherung arglistig getäuscht habe. Indem er vor dem Versicherungsabschluss verschwiegen habe, dass sein altes Haus abbruchreif gewesen sei.
Die jüngste Verhandlung im Prozess gegen den Anwalt verlief emotional, mit verbalen Untergriffen auf beiden Seiten. So sagte der Klagsvertreter, möglicherweise sei sogar von vorsätzlichem Fehlverhalten seines Anwaltskollegen auszugehen. Der beklagte Anwalt warf dem Klagsvetreter Ahnungslosigkeit im Versicherungsvertragsrecht vor.
Vor Verhandlungsbeginn bedacht der beklagte Anwalt den Kläger mit einer abwertenden Äußerung. Daraufhin beklagte sich der Kläger beim Zivilrichter darüber, beleidigt worden zu sein. Seinerseits jedoch beschimpfte der Kläger während der Verhandlung den beklagten Anwalt mehrmals als Lügner, der eingesperrt gehöre.
Der Klagsvertreter fragte, ob das Vergleichsangebot von 50.000 Euro noch gelte. Man werde nichts bezahlen, antwortete der beklagte Anwalt.