Vorarlberg

Patientin missbraucht: Haftstrafe für Ex-Arzt

26.04.2023 • 15:39 Uhr
Zwei Monate unbedingte Haftstrafe für sexuellen Missbrauch. <span class="copyright">Hartinger</span>
Zwei Monate unbedingte Haftstrafe für sexuellen Missbrauch. Hartinger

Zwei von neun Haftmonaten sind wegen Missbrauchs eines Autoritätsverhältnisses zu verbüßen. Richter stellte Übergriffe des unbescholtenen Primararztes an Patientin fest.

Bei einer Untersuchung im Patientenzimmer der Reha-Einrichtung hat der damalige Neurologie-Primararzt nach Ansicht des Richters am 29. Juni 2022 ohne medizinische Notwendigkeit und nur zu seiner sexuellen Befriedigung beine 30-jährige Bandscheibenpatientin sexuell missbraucht.

Missbrauch eines Autoritätsverhältnisses

Das trug dem mittlerweile arbeitslosen Arzt am Mittwoch in der Hauptverhandlung am Landesgericht Feldkirch einen Schuldspruch wegen des Vergehens des Missbrauchs eines Autoritätsverhältnisses ein. Dafür wurde der unbescholtene 51-Jährige zu einer teilbedingten Haftstrafe von neun Monaten verurteilt. Davon beträgt der unbedingte, zu verbüßende Teil zwei Monate. Sieben Monate wurden für eine Bewährungszeit von drei Jahren bedingt nachgesehen. Als Teilschmerzensgeld hat der Angeklagte der Frau 2000 Euro zu bezahlen.

Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Denn Verteidiger Alexander Fetz meldete volle Berufung an, Staatsanwalt Johannes Hartmann Strafberufung. Nun wird in zweiter Instanz das Oberlandesgericht Innsbruck entscheiden. Der Strafrahmen belief sich auf null bis drei Jahre Gefängnis.

Die betroffene Reha-Einrichtung wurde mit ihrer Schadenersatzforderung von 35.000 Euro für die Neubesetzung des Primariats auf den Zivilrechtsweg verwiesen. Der Ex-Primararzt bekämpft in einem anhängigen Arbeitsprozess am Landesgericht die über ihn am 30.6.2022 ausgesprochene Entlassung.

Eingeschränkte Zurechnungsfähigkeit

Mildernd wertete Richter Martin Mitteregger neben der Unbescholtenheit und dem Jobverlust die eingeschränkte Zurechnungsfähigkeit durch die Impulskontrollstörung als Nebenwirkung eines Medikaments gegen die Parkinsonerkrankung des Arztes. Verteidiger Fetz beantragte einen Freispruch wegen Zurechungsunfähigkeit.

Der Anwalt verwies dazu auf das Privatgutachten einer Wiener Neurologin. Die Parkinson-Spezialistin sagte als Zeugin, der an Parkinson erkrankte Arzt habe wegen seiner damaligen schweren Impulskontrollstörung Ende Juni 2022 sein Verhalten nicht steuern können. Deshalb habe er auch am 30.6.2022 in seinem Büro vor einem Vertrauten der Patientin ein schriftliches Geständnis abgelegt.

Die Übergriffe seien für die Patientin und den Arzt eine menschliche Tragödie, sagte Richter Mittteregger. Missbrauch durch einen Arzt sei für eine Patientin das Schlimmste. Zur Abschreckung der Allgemeinheit sei ein Teil der Gefängnisstrafe zu verbüßen.