Nachbarin zog Pistole und drohte mit Mord

Teilbedingte Geldstrafe wegen gefährlicher Drohung für unbescholtene und arbeitslose 35-Jährige.
Während eines Streits in einem Dornbirner Wohnblock richtete die Angeklagte nach den gerichtlichen Feststellungen eine Schreckschusspistole in Kopf- und Brusthöhe auf einen Nachbarn. Demnach drohte sie ihm verbal mehrmals damit, ihn zu erschießen.
Geldstrafe beträgt 1440 Euro
Wegen gefährlicher Drohung wurde die unbescholtene Arbeitslose am Mittwoch am Landesgericht Feldkirch zu einer teilbedingten Geldstrafe von 1440 Euro (360 Tagessätze zu je 4 Euro) verurteilt. Davon beträgt der unbedingte, dem Gericht zu bezahlende Teil 960 Euro (240 Tagessätze). 480 Euro (120 Tagessätze) wurden für eine Bewährungszeit von drei Jahren bedingt nachgesehen. Während der dreijährigen Probezeit hat die Angeklagte Bewährungshilfe in Anspruch zu nehmen.
Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Die Angeklagte war mit der Entscheidung einverstanden; weil sie aber keinen Verteidiger hat, erhielt sie automatisch drei Tage Bedenkzeit. Staatsanwalt Richard Gschwenter gab kein Erklären ab. Die mögliche Höchststrafe wäre drei Jahre Gefängnis gewesen. Die verhängte Geldstrafe entspricht sechs Monaten Haft.
Drohung mit Schreckschusspistole
Richter Theo Rümmele stützte seinen Schuldspruch auf belastende Angaben von Zeugen. Die Angeklagte räumte ein, die Schreckschusspistole mitgeführt zu haben, bestritt aber, den Nachbarn damit und verbal bedroht zu haben. Die Schreckschusspistole wurde gerichtlich für konfisziert erklärt und wird vernichtet werden. „Man geht nicht mit einer Pistole raus und droht jemandem, ihn zu erschießen“, sagte Rümmele.
Mildernd wertete der Strafrichter die Unbescholtenheit, das Teilgeständnis, den Umstand, dass die Angeklagte zur Tat provoziert worden sei, sowie die schwierigen nachbarschaftlichen Verhältnisse in dem Wohnblock. „Für wen waren die Verhältnisse schwierig im Wohnblock, für Sie?“, fragte die Angeklagte den Richter nach der Urteilsbegründung. „Nein, für Sie“, antwortete Rümmele.