Vorarlberg

Prozess gegen Klienten: Rechtsanwalt bestraft

10.10.2023 • 14:14 Uhr
Keine Milderung der Disziplinarstrafe für Rechtsanwalt.<span class="copyright">Klaus hartinger</span>
Keine Milderung der Disziplinarstrafe für Rechtsanwalt.Klaus hartinger

Oberster Gerichtshof bestätigte Disziplinarstrafe wegen Doppelvertretung: Anwalt erstellte Kaufvertrag für Verkäufer und Käufer und vertrat dann Verkäufer gegen den Käufer.

Der Rechtsanwalt wurde der Disziplinarvergehen der Verletzung von Berufspflichten und der Beeinträchtigung der Ehre oder des Ansehens des Standes schuldig gesprochen. Dafür wurde er zu einer teilbedingten Geldbuße von 1000 Euro verurteilt. Davon beträgt der unbedingte, zu bezahlende Teil 500 Euro. Die anderen 500 Euro wurden für eine Probezeit von einem Jahr bedingt nachgesehen.

Das Urteil ist nun rechtskräftig. Denn der Oberste Gerichtshof (OGH) bestätigte jetzt das Erkenntnis des Disziplinarrats der Vorarlberger Rechtsanwaltskammer vom Juli 2022. Das Höchstgericht in Wien gab der Berufung des Beschuldigten keine Folge.

Demnach hat sich der Anwalt bei einer Interessenkollision einer verbotenen Doppelvertretung schuldig gemacht. Zuerst hat er nach den gerichtlichen Feststellungen im Auftrag beider Parteien einen Kaufvertrag zwischen einer verkaufenden Firma und Käufern erstellt. Danach hat der Anwalt in einem Zivilprozess am Landesgericht Feldkirch um einen geltend gemachten Anspruch aus dem Kaufvertrag die verkaufende GmbH gegen die Käufer vertreten. Damit war der Rechtsanwalt unzulässigerweise an einem Rechtsstreit gegen die eigene Mandantschaft beteiligt. Denn beim Erstellen des Kaufvertrags hat er nicht nur die Verkäuferin vertreten, sondern auch die Käufer.

Doppelvertretungsverbot

Am Zivilprozess hat er sich weiterhin als Vertreter der Verkäufer beteiligt, obwohl er auf das Doppelvertretungsverbot aufmerksam gemacht wurde, so der OGH. Damit habe der Beschuldige zumindest fahrlässig die ihm zur Last gelegten Disziplinarvergehen begangen. Durch eine Doppelvertretung werde das Vertrauen der Bevölkerung in den Anwaltsstand erschüttert oder zumindest erheblich beeinträchtigt. Deshalb sei dabei ein strenger Maßstab anzulegen.

Die verhängte Geldbuße aber fiel mit 1000 Euro, davon 500 Euro unbedingt, im untersten Bereich des Strafrahmens von bis zu 45.000 Euro aus, merkte der OGH-Senat an. Deshalb habe keine Milderung der Disziplinarstrafe vorgenommen werden können.

Der Beschuldigte argumentierte vergeblich damit, er habe nur aus einem Vorvertrag, dem die Verkäuferin und die Käufer zugestimmt hätten, einen Kaufvertrag fürs Grundbuch erstellt. Dem hielt auch der OGH entgegen, er habe mit dem bevollmächtigten Vater einer der Käufer über Vertragsbedingungen verhandelt und die Zustimmung beider Vertragsparteien eingeholt.