Vorarlberg

Betrüger gaben vor, sie seien vom Finanzamt

17.10.2023 • 14:25 Uhr
Die Hauptverhandlung am Landesgericht Feldkirch fand am Dienstag nicht statt. <span class="copyright">hartinger</span>
Die Hauptverhandlung am Landesgericht Feldkirch fand am Dienstag nicht statt. hartinger

Vorarlbergerin fiel auf vorgetäuschte Mail von Finanzamt herein und gab Online-Bankdaten bekannt. Betrüger versuchten, von ihrem Konto 9800 Euro abzubuchen.

Die Hauptverhandlung am Landesgericht Feldkirch fand am Dienstag nicht statt. Denn weder die Angeklagte noch die Zeugin waren zum Strafprozess erschienen. Die Angeklagte blieb der Gerichtsverhandlung unentschuldigt fern, die Zeugin war entschuldigt. Richterin Sabrina Tagwercher vertagte auf unbestimmte Zeit.

Im Strafantrag wird einer in Italien lebenden Rumänin das Vergehen des versuchten schweren Betrugs vorgeworfen. Dafür beträgt der Strafrahmen für den Fall eines Schuldspruchs bis zu drei Jahre Gefängnis. Die 52-jährige Frau soll an einem Betrugsversuch mitgewirkt haben.

Eine Vorarlbergerin erhielt eine E-Mail, die vermeintlich vom Finanzamt stammte, tatsächlich aber von den Betrügern erstellt und verschickt wurde. In dem angeblichen Schreiben des Finanzamts wurde behauptet, die Steuerzahlerin werde vom Finanzamt eine Steuerrückzahlung erhalten. Zudem erhielt sie einen Anruf, in dem sich einer der Betrüger als Mitarbeiter des Finanzamts ausgab.

Falscher Link

Den angeklagten Sachverhalt schildert die Staatsanwaltschaft Feldkirch so: Die Frau klickte auf den in der Mail angegebenen Link und gab ihre Zugangsdaten fürs Online-Banking bekannt. Denn sie glaubte, sich beim Onlineportal des Finanzamts anzumelden und dann die Steuerrückzahlung auf ihr Konto überwiesen zu bekommen.

Tatsächlich aber verschafften sich die Betrüger so und über eine SMS mit einem Code ihre Online-Bankdaten. Die Täter versuchten im Juni, 9800 Euro vom Konto der Vorarlbergerin auf ein italienisches Bankkonto zu überweisen. Die Hausbank der Frau stoppte die Überweisung, sodass kein Schaden entstand.

Inhaberin des italienischen Bankkontos war die Angeklagte. Sie wurde in Italien von italienischen Behörden im Rechtshilfeweg als Beschuldigte einvernommen. Die Rumänin sagte, sie sei unschuldig, sie habe mit dem Betrugsversuch nichts zu tun.

Die Staatsanwaltschaft Feldkirch erhob gegen sie Anklage. Die Ladung zur Hauptverhandlung wurde ihr in Italien zugestellt. Zudem wurde sie in Italien zu den Vorwürfen befragt. Und ihr wurde nur ein Vergehen vorgeworfen und kein Verbrechen. Deshalb lagen die Voraussetzungen für eine Verhandlung in Abwesenheit der Angeklagten vor. Weil allerdings auch die Zeugin, die Opfer des Betrugsversuchs geworden sein soll, am Dienstag nicht im Landesgericht war, konnte keine Abwesenheitsverhandlung durchgeführt werden.