Sexuelle Gewalt: Freispruch nach Rückzieher von Ehefrau

Vorbestrafter von geschlechtlicher Nötigung freigesprochen: Gattin sagte vor Gericht nicht mehr aus, deshalb durften ihre polizeilichen Angaben nicht verwertet werden.
Nach einer Viertelstunde war am Mittwoch der Schöffenprozess am Landesgericht Feldkirch beendet. Der einschlägig vorbestrafte Angeklagte wurde mangels Beweisen für seine Schuld von der Anklage der geschlechtlichen Nötigung, Verletzung der sexuellen Selbstbestimmung und sexuellen Belästigung freigesprochen. Das Urteil des Schöffensenats unter dem Vorsitz von Richter Martin Mitteregger ist nicht rechtskräftig. Denn Staatsanwältin Severa Jörg nahm drei Tage Bedenkzeit in Anspruch. Für den Fall eines Schuldspruchs hätte der Strafrahmen sechs Monate bis fünf Jahre Gefängnis betragen.
Das mutmaßliche Opfer machte als Ehefrau des Angeklagten vom Recht Gebrauch, als Zeugin vor Gericht nicht mehr auszusagen. Deshalb durften ihre belastenden Angaben, die sie vor der Polizei zu Protokoll gegeben hatte, vom Schöffensenat nicht verwertet werden. Der Angeklagte sagte, er sei nicht schuldig, und machte darüber hinaus keine Angaben. Damit lag kein zu beurteilender Sachverhalt für einen allfälligen Schuldspruch mehr vor.
Frauenhelpline und Männernotruf
Die Frauenhelpline gegen Gewalt ist rund um die Uhr unter der Telefonnummer 0800 222 555 erreichbar. Der Männernotruf, für Männer in Krisen- und Gewaltsituationen, hat die Nummer 0800 246 247.
Sexuelle Übergriffe
In der Anklageschrift wurde dem Angeklagten vorgeworfen, er habe seine Gattin im September 2022 sexuell belästigt. Zuvor habe sie ihm mitgeteilt, sich von ihm scheiden zu lassen. Im Oktober sei die räumliche Trennung erfolgt. Beim zweiten Vorfall im November 2022 sei es, so die Anklage, zu sexuellen, beischlafähnlichen Übergriffen des 44-Jährigen auf die 24-Jährige gekommen. Die Frau habe ihm gesagt, dass sie mit ihm nicht mehr intim sein wolle.
Verteidiger Sanjay Doshi sagte, das Ehepaar habe in der Krise Gerichte und Anwälte in Österreich und der Schweiz beschäftigt, sich inzwischen aber wieder gefunden. Das sei auch im Sinne der gemeinsamen Kinder, merkte Richter Mittereger an.
Der Unternehmer ist vorbestraft. Er hatte im November 2019 in der Schweiz Sex mit einer 14-jährigen Schweizerin und bezahlte ihr dafür 500 Euro. Wegen sexuellen Missbrauchs von Jugendlichen wurde der unbescholtene Angeklagte im Oktober 2020 am Landesgericht zu einer teilbedingten Haftstrafe von sieben Monaten verurteilt. Davon betrug der unbedingte, zu verbüßende Teil einen Monat Gefängnis. Das Oberlandesgericht Innsbruck gewährte 2021 dem Angeklagten rechtskräftig eine bedingte, nicht zu verbüßende Haftstrafe von vier Monaten und eine unbedingte, dem Gericht zu bezahlende Geldstrafe von 3600 Euro (180 Tagessätze zu je 20 Euro).