Anklage: 47 Jahre lang Gewalt gegen Ehefrau

Noch kein Urteil im Schöffenprozess. 68-Jähriger soll Gattin seit 1976 immer wieder vergewaltigt, geschlagen, gewürgt mit Gegenständen beworfen und bedroht haben.
Das Strafverfahren sei ein besonderes, das es zum Glück nicht jeden Tage gebe, sagte Staatsanwalt Johannes Hartmann in seinem Anklagevortrag. Denn der Angeklagte habe seiner Gattin fast 50 Jahre lang Gewalt angetan. Er habe sie seit 1976 immer wieder vergewaltigt, geschlagen, gewürgt, mit Gegenständen beworfen und bedroht, teilweise mit einem Messer am Hals. Bei den Tätlichkeiten habe der türkischstämmige Österreicher seine Frau oft verletzt oder ihr zumindest Schmerzen zugefügt.
Angeklagt wurde der 68-jährige Dornbirner wegen Vergewaltigung, fortgesetzter Gewaltausübung, gefährlicher Drohung und Körperverletzung, jeweils in zahlreichen Fällen. Für den Fall eines Schuldspruchs beträgt der Strafrahmen ein bis zehn Jahre Gefängnis.
Der Schöffenprozess unter dem Vorsitz von Richterin Silke Sandholzer hat am Donnerstag am Landesgericht Feldkirch begonnen. Heute soll das Urteil verkündet werden.
Falsche Vorwürfe
Der unbescholtene Angeklagte, der sich in Untersuchungshaft befindet, sagte, er sei nicht schuldig. Seine Gattin lüge und habe die Vorwürfe gegen ihn erfunden. Verteidiger Gerhard Preisl beantragte einen Freispruch. Denn die belastenden Angaben der Frau des Angeklagten seien widersprüchlich. Zudem hätten die vier gemeinsamen Kinder etwas mitbekommen müssen, wenn es die angeklagten Vorfälle tatsächlich gegeben hätte. Die Frau habe nur einmal Hilfe in Anspruch genommen, als sie 1999 vorübergehend im Frauenhaus gelebt habe.
Hilfe für Betroffene
Die Frauenhelpline gegen Gewalt ist rund um die Uhr unter der Telefonnummer 0800 222 555 erreichbar. Der Männernotruf, für Männer in Krisen- und Gewaltsituationen, hat die Nummer 0800 246 247.
Der in der Türkei aufgewachsene Angeklagte und seine türkische Frau hätten 1972 in der Türkei geheiratet, berichtete Staatsanwalt Hartmann. 1976 sei sie zum ihn nach Vorarlberg übersiedelt. Von da an sei der Angeklagte ihr gegenüber wiederholt gewalttätig gewesen. Als der Beschuldigte in der gemeinsamen Dornbirner Wohnung festgenommen worden sei, hätten Polizisten frische Verletzungen bei dessen Ehefrau feststellen müssen. Der Beschuldigte sei also selbst während des zuvor eingeleiteten Ermittlungsverfahrens noch gewalttätig gewesen.
Selbst wenn die Gattin krank gewesen sei oder ihre Tage gehabt habe, habe er ihre Kleider zerrissen, sie geschlagen und vergewaltigt, so der öffentliche Ankläger. Der angeklagte Pensionist bestreitet das und merkte an, der Zweck einer Ehe bestehe zu 80 Prozent aus Sex. Sie sei mit gemeinsamem Sex einverstanden gewesen, sonst hätte sie ihn doch nicht geheiratet.