Vorarlberg

Viel mehr Geld vom Staat nach Freisprüchen

21.10.2023 • 22:00 Uhr
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Landesgericht Feldkirch. hartinger

2024 soll es für Verteidigerkosten nach Freisprüchen 70 statt 2,4 Millionen Euro geben und erstmals Geld nach Verfahrenseinstellungen. Neue Regelung ist aber noch unklar.

Für freigesprochene Angeklagte soll es nun viel mehr Geld vom Staat für Verteidigerkosten geben und erstmals auch nach Einstellungen von Strafverfahren. Im Budget für 2024 der Bundesregierung sind dafür 70 Millionen Euro vorgesehen statt zuletzt nur 2,4 Millionen.

Ob die gesamten Kosten ersetzt werden oder der Zuschuss nur erhöht wird, ist aber noch unklar. Denn auch in der Sitzung des Justizausschusses des Nationalrats vom 12. Oktober wurde keine Einigung über eine neue Regelung in der Strafprozessordnung erzielt. Die meisten Parteienvertreter sprachen sich für eine Erhöhung des Verteidigerkostenersatzes aus.

Die Vereinigung österreichischer StrafverteidigerInnen begrüße die von ihr geforderte Budgetaufstockung und Zuschüsse nun auch nach Verfahrenseinstellungen, sagte deren am Freitag wiedergewählte Vizepräsidentin Andrea Concin. Abzuwarten sei aber die konkrete Ausgestaltung, so die Feldkircher Rechtsanwältin.

Keine volle Rückerstattung

Strafverteidigerin Andrea Concin.<span class="copyright"> seff dünser</span>
Strafverteidigerin Andrea Concin. seff dünser

In Österreich erhalten Angeklagte nach Freisprüchen vom Staat nicht automatisch die gesamten Verteidigerkosten ersetzt. Vorgesehen sind bislang in der Strafprozessordnung nur gedeckelte Pauschalbeiträge. Nach Freisprüchen am Bezirksgericht werden maximal 1000 Euro bezahlt, am Landesgericht im Einzelrichterverfahren bis zu 3000 Euro, im Schöffenverfahren höchstens 5000 und im Geschworenenverfahren bis zu 10.000 Euro.

“Eines Rechtsstaats nicht würdig”


Die tatsächlich anfallenden Verteidigerkosten übersteigen jedoch oft die gesetzlich vorgesehenen Höchstbeiträge. Dann sei das Strafverfahren selbst für freigesprochene Angeklagte und Beschuldigte nach Verfahrenseinstellungen finanziell eine Strafe, kritisiert Concin. Die zu niedrigen Kostenbeiträge des Bundes seien eines Rechtsstaats nicht würdig.


Concin fordert in ihrem vor der Bekanntgabe der Budgeterhöhung verfassten Artikel im aktuellen „Journal für Strafrecht“ vollen Kostenersatz nach Freisprüchen und eingestellten Strafverfahren. Wenn der mit Geldstrafen und Gerichtsgebühren hohe Einnahmen lukrierende Staat anklage, müsse er im Sinne eines fairen Verfahrens nach Freisprüchen und Verfahrenseinstellungen auch die gesamten Verteidigerkosten tragen. Weil dem bislang nicht so sei, gelte für viele Freigesprochene dieses Motto, schreibt die Strafverteidiger-Vizepräsidentin in der Überschrift ihres Artikels: „Verteidigungskostenersatz – bis auf Spesen nichts gewesen“.