Morddrohung gegen Baby: Gefängnisstrafe

„Baby wird es nicht überleben“: Teilbedingte Haftstrafe für Vorbestraften wegen gefährlicher Drohung.
Wegen gefährlicher Drohung wurde der mit sieben Vorstrafen belastete Angeklagte am Dienstag am Landesgericht Feldkirch zu einer teilbedingten Haftstrafe von sieben Monaten verurteilt. Davon beträgt der unbedingte, zu verbüßende Teil einen Monat Gefängnis. Sechs Haftmonate wurde für eine Bewährungszeit von drei Jahren bedingt nachgesehen. Das Urteil von Richterin Silke Sandholzer ist nicht rechtskräftig. Denn der Angeklagte und die Vertreterin der Staatsanwaltschaft nahmen drei Tage Bedenkzeit in Anspruch. Die mögliche Höchststrafe nach Paragraf 107 Absatz 1 des Strafgesetzbuches wäre ein Jahr Gefängnis gewesen.
Der 32-Jährige drohte nach den gerichtlichen Feststellungen im April am Telefon der 55-jährigen Mutter eines Freundes damit, ihr und ihrer Familie Leute nach Hause zu schicken, die ihnen etwas antun würden. Das werde das ungeborene Baby ihrer im sechsten Monat schwangeren Tochter nicht überleben.
Richterin Sandholzer hielt die belastenden Angaben der 55-jährigen Zeugin für glaubwürdig. Die Zeugin sagte vor Gericht, die telefonischen Drohungen des Angeklagten hätten sie überrascht. Sie habe ihm keinen Grund dafür gegeben.
Verteidigerin Nadja Luger beantragte einen Freispruch. Der Angeklagte sagte, er sei nicht schuldig. Der 32-Jährige gab zu Protokoll, er habe bei dem Telefonat mit der Mutter seines ehemals besten Freundes keinerlei Drohungen ausgestoßen. Er habe sich lediglich erkundigt, ob es stimme, dass ihre schwangere Tochter schon wieder ein Baby verloren habe. Die 55-Jährige belaste ihn zu Unrecht, weil sie damit verhindern wolle, dass er wegen eines Verkehrsunfall gegen ihren Schwiegersohn aussage.
Die Strafrichterin sah davon ab, den Angeklagten auch eine ursprünglich am Bezirksgericht Dornbirn bedingt verhängte dreimonatige Freiheitsstrafe verbüßen zu lassen. Dazu wurde die Probezeit auf fünf Jahre verlängert.