Vorarlberg

Kind bei Alkounfall verletzt: Opa verurteilt

11.11.2023 • 22:54 Uhr
Das Bezirksgericht in Feldkirch. <span class="copyright">DIETMAR STIPLOVSEK</span>
Das Bezirksgericht in Feldkirch. DIETMAR STIPLOVSEK

Sechsjähriger fiel von Quad und verletzte sich leicht: Berufungsgericht hob Freispruch auf und verurteilte 74-Jährigen wegen grob fahrlässiger Körperverletzung zu Geldstrafe.

Auf einer steilen Forststraße im Bezirk Feldkirch geriet das Fahrzeug des 73-Jährigen am 15. Oktober 2022 ins Rutschen. Der mitfahrende Enkel des Lenkers fiel vom Quad. Der Bub stürzte mit dem Hinterkopf gegen einen Stein. Zunächst wurden schwere Verletzungen befürchtet. Das Kind wurde mit dem Rettungshubschrauber zum Landeskrankenhaus Feldkirch geflogen. Glücklicherweise kam der Sechsjährige mit einer leichten Gehirnerschütterung und einer Platzwunde am Hinterkopf und damit mit leichten Verletzungen davon.

Der Fahrzeuglenker war mit 0,96 Promille alkoholisiert. Sein Quad war nicht für den Verkehr zugelassen. Sein sechsjähriger Mitfahrer trug keinen Sturzhelm und saß ungesichert vorne zwischen seinen Beinen. Der 73-Jährige wurde von der Staatsanwaltschaft wegen fahrlässiger Körperverletzung angeklagt.

In der Verhandlung am Bezirksgericht Feldkirch bekannte sich der Angeklagte schuldig. Dennoch wurde er dort freigesprochen. Das auch deshalb, weil das Unfallopfer nicht länger als 14 Tage verletzt und ein Familienangehöriger war. Zudem ging der Bezirksrichter zwar von fahrlässigem Verhalten aus, aber nicht von grob fahrlässigem.

Die Staatsanwaltschaft Feldkirch bekämpfte den Freispruch, den der Leitende Staatsanwalt Wilfried Siegel als unverständlich bezeichnete, mit Erfolg. In der Berufungsverhandlung am Landesgericht Feldkirch wurde in dieser Woche das Ersturteil aufgehoben. Der unbescholtene Pensionist wurde wegen grob fahrlässiger leichter Körperverletzung zu einer Geldstrafe von 1560 Euro (120 Tagessätze zu je 13 Euro) verurteilt. Das Urteil des Berufungssenats unter dem Vorsitz von Richterin und Landesgerichtspräsidentin Angelika Prechtl-Marte ist rechtskräftig. Die mögliche Höchststrafe wäre eine Haftstrafe von sechs Monaten oder eine Geldstrafe von 360 Tagessätzen gewesen.

Der Berufungssenat, dem auch die Richter Martin Mitteregger und Dietmar Nußbaumer angehören, wertete das Verhalten des Angeklagten als grob fahrlässig. Denn er sei alkoholisiert gewesen und habe seinen Enkel ungesichert und ohne Sturzhelm in einem nicht zugelassenen Quad auf einer steilen Forststraße mitfahren lassen, so Prechtl-Marte in ihrer Urteilsbegründung. Trotz der Unbescholtenheit und des reumütigen Geständnisses sei daher eine unbedingte Geldstrafe zu verhängen, auch als Signal nach außen, zur Abschreckung der Allgemeinheit.