Zwei Jahre Haft für widerständigen Zündler

Vorbestrafter zündete Altpapiercontainer und Müllsack an und wehrte sich danach gegen Festnahme.
Im neuen Schöffenprozess am Landesgericht Feldkirch wurde der mit zwölf einschlägigen Vorstrafen belastete Angeklagte am Mittwoch wegen versuchten Widerstands gegen die Staatsgewalt und Sachbeschädigung zu zwei Jahren Gefängnis verurteilt. Das Urteil des Schöffensenats unter dem Vorsitz von Richter Dietmar Nußbaumer, mit dem der von Clemens Haller verteidigte Angeklagte und Staatsanwalt Heinz Rusch einverstanden waren, ist rechtskräftig.
Der 44-jährige Obdachlose hat nach den gerichtlichen Feststellungen am 3. Jänner 2023 in Bregenz einen Altpapiercontainer und einen Müllsack angezündet und sich danach gegen seine Festnahme durch die Polizei gewehrt.
Noch nicht geurteilt wurde am Mittwoch im zweiten Rechtsgang über den Hauptvorwurf der versuchten Brandstiftung, mit einer Strafdrohung von bis zu zehn Jahren Gefängnis. Dazu wurde die Verhandlung zur Einholung eines Brandschutzgutachtens vertagt.
Im ersten Rechtsgang wurde über den Angeklagten im April am Landesgericht wegen versuchter Brandstiftung, Sachbeschädigung und versuchten Widerstands gegen die Staatsgewalt eine Freiheitsstrafe von vier Jahren verhängt.
Der Oberste Gerichtshof (OGH) hob im Oktober das Urteil teilweise auf und ordnete eine neue Verhandlung mit anderen Richtern in Feldkirch an. Die Wiener Höchstrichter bemängelten fehlende gerichtliche Feststellungen zum Tatvorsatz bei der angeklagten versuchten Brandstiftung.
Inkaufnahme
Dazu legt die Staatsanwaltschaft Feldkirch dem Angeklagten zur Last, er habe am 3. Jänner 2023 in Bregenz beim Anzünden eines weiteren Altpapiercontainers ein mögliches Übergreifen der Flammen auf einen Carport und ein Wohnhaus in Kauf genommen. Die Feuerwehr musste einschreiten.
Der OGH-Senat bestätigte die Schuldsprüche zu den Sachbeschädigungen und zum versuchten Widerstand gegen die Staatsgewalt.