Vorarlberg

120 Euro erbeutet: 3,5 Jahre Gefängnis

20.12.2023 • 22:56 Uhr
Wegen des Vergehens des Einbruchsdiebstahls wurde der Untersuchungshäftling zu dreieinhalb Jahren Gefängnis verurteilt. <span class="copyright">hartinger</span>
Wegen des Vergehens des Einbruchsdiebstahls wurde der Untersuchungshäftling zu dreieinhalb Jahren Gefängnis verurteilt. hartinger

Strafe für drei Automateneinbrüche fiel hoch aus, weil 26-jähriger Angeklagter schon elf Vorstrafen hat.

Bei drei Einbrüchen, darunter einem versuchten, in einen Kaffeeautomaten auf einem Campingplatz im Bezirk Bludenz erbeutete der Angeklagte nach den gerichtlichen Feststellungen zwischen 22. Oktober und 2. November 2023 insgesamt 120 Euro. Zudem stahl der geständige 26-Jährige bei einer der Taten aus einem frei zugänglichen Kühlschrank des Campingplatzes einen Sechserträger Bier.

Wegen des Vergehens des Einbruchsdiebstahls wurde der Untersuchungshäftling am Mittwoch am Landesgericht Feldkirch zu dreieinhalb Jahren Gefängnis verurteilt. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Denn der von Hamit Öztürk verteidigte Angeklagte und Staatsanwalt Markus Fußenegger nahmen drei Tage Bedenkzeit in Anspruch.

Die Strafe fiel streng aus, weil der Angeklagte mit elf Vorstrafen belastet ist. Des Weiteren wurde eine Strafschärfung wegen Rückfalls vorgenommen: Die mögliche Höchststrafe erhöhte sich um die Hälfte auf viereinhalb Jahre Gefängnis, weil der Angeklagte in den letzten fünf Jahren wegen ähnlicher Taten zumindest zu zwei Haftstrafen verurteilt wurde. Im Mai 2023 sei er nach verbüßten Haftstrafen aus einem Gefängnis in Oberösterreich entlassen worden, berichtete der Arbeitslose aus dem Bezirk Bludenz.

Geständnis mildernd

Erschwerend wirkten sich die zahlreichen Vorstrafen und die Tatwiederholungen aus. Mildernd waren das Geständnis, der Versuch bei einer Tat und die erfolgte Wiedergutmachung des Schadens. Der Untersuchungshäftling hat nach eigenen Angaben dem Geschädigten am Tag vor der Gerichtsverhandlung 145 Euro überwiesen.

Richterin Lisa Pfeifer sprach den Angeklagten im Zweifel vom Vorwurf frei, er habe auch im September 2022 den Kaffeeautomaten aufgebrochen. Zu diesem Vorfall würden, im Gegensatz zu den anderen angeklagten Einbrüchen, keine Videobilder aus einer Überwachungskamera vorliegen, sagte die Strafrichterin in ihrer Urteilsbegründung.