Vorarlberg

Gastronom fordert 556.000 Euro nach Brand

12.03.2024 • 18:00 Uhr
Gastronom fordert 556.000 Euro nach Brand
So sah das Restaurant nach dem Brand aus. Mathis Fotografie

Beklagte Versicherungen des klagenden Gastronomen gehen von Brandstiftung aus und verweigern Zahlungen. Aber Ermittlungsverfahren gegen Lokalbetreiber wurde eingestellt.

Das damals menschenleere Gastlokal im Bezirk Bludenz wurde an einem Abend im November 2022 nach der Sperrstunde durch ein Feuer zerstört.

Schriftliches Urteil

Der betroffene Lokalbetreiber führt am Landesgericht Feldkirch zwei anhängige Zivilprozesse gegen Versicherungen, gegen seine Feuerversicherung und gegen seine Betriebsunterbrechungsversicherung. Im Verfahren gegen die Betriebsunterbrechungsversicherung fand am Dienstag die letzte Verhandlung statt. Zivilrichterin Larissa Bachmayer wird nun schriftlich urteilen.

Der klagende Gastronom fordert von seiner Feuerversicherung 350.000 Euro und von seiner Betriebsunterbrechungsversicherung 206.000 Euro, insgesamt also 556.000 Euro. Weil die Versicherung keine Zahlung leisten, sei er finanziell nicht dazu in der Lage, sein Lokal wiederaufzubauen und weiterzuführen, sagte der Kläger.

Versicherung will nicht zahlen

Die beklagten Versicherungen verweigern Zahlungen, weil sie, sich auf polizeiliche Ermittlungsergebnisse stützend, von Brandstiftung ausgehen, begangen entweder durch den Lokalbetreiber oder in dessen Auftrag. Zudem zahlen die Versicherungen nicht, da ihrer Ansicht nach eine Obliegenheitsverletztung und damit eine Pflichtverletzung durch den Versicherungsnehmer vorliegt. Denn ein von ihnen bestelltes Privatgutachten eines Brandsachverständigen habe ergeben, dass während des Brandes Zugangstüren unversperrt gewesen seien.

Klagsvertreter Michael Battlogg wies darauf hin, dass das wegen des Verdachts der Brandstiftung geführte Ermittlungsverfahren gegen den beschuldigten Gastronomen  von der Staatsanwaltschaft Feldkirch eingestellt worden sei. Weil es keine Beweise dafür gebe, dass der Beschuldigte das Lokal selbst angezündet oder eine Brandstiftung in Auftrag gegeben habe. Der Beschuldigte habe, so die Staatsanwaltschaft, ein Alibi: Er habe sich zur fraglichen Zeit offenbar im Bezirk Bregenz aufgehalten. Allerdings ordnete die Staatsanwaltschaft keine Auswertung seiner Handydaten zur Standortbestimmung an.

Zeuge sah Mann im Lokal

Ein Zeuge gab vor der Polizei an, er habe unmittelbar vor dem Brandausbruch einen Mann im Lokal gesehen. Er konnte aber nicht mehr mit Sicherheit angeben, ob es sich dabei um einen Bekannten des Lokalbetreibers handelt oder nicht.

Ein von den Versicherungen beauftragter Privatdetektiv sagte am Dienstag vor Gericht, der Gastronom sei verschuldet gewesen und habe einen teuren Lebensstil gehabt.