Vorarlberg

Gewalttäter hält sein Opfer für mitschuldig

10.05.2024 • 18:00 Uhr
Gewalttäter hält sein Opfer für mitschuldig
klaus hartinger

Lkw-Fahrer stieß Arbeitskollegen weg, der sich dabei am Kopf verletzte. Täter fühlte sich provoziert.

Der Beklagte gibt zu, dass er seinem damaligen Arbeitskollegen auf dem Hof der Unterländer Firma mit beiden Händen einen Stoß versetzte. Der Lkw-Fahrer fiel gegen einen abgestellten Lastwagen und verletzte sich dabei am Kopf. Der 58-jährige Deutsche wurde mit der Rettung abtransportiert.

Der Verletzte fordert in einem anhängigen Arbeitsprozess am Landesgericht Feldkirch rund 5000 Euro Schadenersatz von seinem ehemaligen Arbeitskollegen, der ihn gestoßen hat. Am Freitag fand die letzte Verhandlung statt. Das Urteil wird schriftlich ergehen.

Der Beklagte meint, er sei zu der Tat provoziert worden. Beklagtenvertreter Daniel Wolff sagte, den verletzten Kläger treffe ein Mitverschulden von 50 Prozent an der erlittenen Verletzung. Sein Mandant habe bereits 2571 Euro bezahlt, davon 2405 Euro an Schmerzengeld. Die Klage mit der nunmehr eingeschränkten Forderung von weiteren 2571 Euro sei abzuweisen.

Konflikt

Der beklagte 40-Jährige sagte bei seiner gerichtlichen Befragung am Freitag, er habe als Lkw-Fahrer des gemeinsamen Arbeitgebers schon vor dem Vorfall einen Konflikt mit dem klagenden Lkw-Fahrer gehabt, bei der Laderampe. Am Tag des Vorfalls sei er mit seinem Lkw auf den Lkw des Beklagten zugefahren. Danach sei es zu wechselseitigen Beschimpfungen gekommen. Sie seien aus ihren Fahrzeugen ausgestiegen. Der Kläger sei ihm körperlich zu nahe gekommen und habe ihn so provoziert. Deshalb habe er ihm einen Stoß versetzt.

Der 58-jährige Kläger schilderte den Hergang anders. Er habe dem Beklagten angeboten, der Beklagte könne seinen Lkw zuerst an der Rampe beladen. Er habe dem Beklagten zudem seine Hilfe fürs Beladen angeboten. Der Beklagte habe zu ihm gesagt, er solle die Fresse halten, und ihn dann weggestoßen. Beklagtenvertreter Dominik Heimbach sagte, es liege kein Mitverschulden des Klägers durch eine Provokation vor.