Drei Frauen sexuell attackiert: Einweisung in Psychiatrie

Der 48-jährige Angeklagte vergewaltigte nach Ansicht der Richter zwei Frauen und berührte eine weitere Frau im Intimbereich. Einweisung des psychisch Kranken in ein forensisch-therapeutisches Zentrum.
Der Betroffene ist dem Urteil zufolge an einer paranoiden Schizophrenie erkrankt und gefährlich und war bei den sexuellen Attacken auf drei Frauen im Bezirk Feldkirch zurechnungsunfähig. Deshalb wurde der aus der Psychiatrie vorgeführte 48-Jährige am Mittwoch in einem Schöffenprozess am Landesgericht Feldkirch auf unbestimmte Zeit in ein forensisch-therapeutisches Zentrum eingewiesen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig, denn der Betroffene nahm drei Tage Bedenkzeit in Anspruch.
Drei Fälle von sexueller Gewalt
Der unstete Arbeitslose verschaffte sich nach den gerichtlichen Feststellungen im November 2022 gewaltsam Zutritt in die Wohnung einer Frau, erfasste sie, versuchte, sie zu küssen, und berührte sie unsittlich.
Nach Überzeugung der Richter betrat der Türke im Juni 2023 eine unversperrte Wohnung, hielt die Bewohnerin fest, entkleidete sie und vollzog an ihr gegen ihren Willen den Geschlechtsverkehr.
Demnach zerrte der Mann im August 2023 während eines gemeinsamen Spaziergangs eine andere Frau in den Wald. Dort versetzte er ihr Faustschläge, würgte sie und verging sich an ihr. Die Frau wurde durch die Tätlichkeiten schwer verletzt.
Der Betroffene bestritt die Vorwürfe: Es habe entweder keinen intimen Kontakt gegeben oder einvernehmlichen. Der Schöffensenat hielt aber die belastenden Angaben der drei Frauen für glaubwürdig. Zumal zu den angeklagten Vergewaltigungen auch DNA-Spuren des Betroffenen im Intimbereich der Frauen vorlagen.
Ohne stationäre psychische Behandlung gefährlich
Gerichtspsychiater Reinhard Haller meinte, der Betroffene sei bei den Taten nicht zurechnungsfähig gewesen. Der 48-Jährige habe eine paranoide Schizophrenie, eine intellektuelle Minderbegabung und eine Persönlichkeitsstörung. Der Betroffene sei ohne stationäre psychiatrische Behandlung gefährlich.
Wäre der mit zehn Vorstrafen belastete 48-Jährige schuldfähig gewesen, wäre er wegen Vergewaltigung und geschlechtlicher Nötigung verurteilt worden. Dann hätte der Strafrahmen wegen der Vergewaltigung mit der schweren Körperverletzung 5 bis 15 Jahre Gefängnis betragen. Der in Vorarlberg geborene Türke wurde 2004 wegen Vergewaltigung verurteilt.
Richterin Sandholzer sagte zum Betroffenen, sie hoffe, dass er irgendwann begreife, dass er den drei Frauen schweres Leid zugefügt habe, das wohl für immer einen Schatten auf ihre Seele gelegt habe.