Zwei Beschwerden bringen Altachs Lkw-Straße auf wacklige Beine

Zwei Aufsichtsbeschwerden könnten die Mehrheit zur „Variante Kratten“ kippen. Im Fokus stehen eine mögliche Befangenheit und eine Enthaltung bei der Abstimmung.
Nicht nur der Kiesabbau lässt in Altach die Wogen hochgehen. Auch die Lkw-Straße, die gleichzeitig Verkehrslösung für eben jenen Kiesabbau und Entlastung für das Betriebsgebiet Unter Hub/Große Wies sein soll, ist umstritten. Nach einer Variantenprüfung durch ein Planungsbüro sollte die Variante Kratten im Altacher Naherholungsgebiet gebaut werden.
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Die nötige Mehrheit dafür fand sich in der Gemeindevertretungssitzung am 30. April. 14 Mandatare stimmten für die Umsetzung der Variante Kratten, 12 dagegen (die NEUE berichtete).
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Rund um diese Sitzung soll es aber Ungereimtheiten gegeben haben, weshalb nun zwei möglicherweise entscheidende Aufsichtsbeschwerden der Bürgerliste Altach und Grüne (BLA.G) bei der Bezirkshauptmannschaft (BH) aufliegen.

Die erste richtet sich gegen Vizebürgermeisterin Susanne Knünz-Kopf von der Altacher Volkspartei (AVP). Sie ist Tochter des Miteigentümers der Kopf Kies+Beton GmbH, die den geplanten Kiesabbau durchführen soll. Laut Antragsteller und Gemeindevertreter Bernie Weber (BLA.G) hätte sich Knünz-Kopf daher bei der Abstimmung zur Lkw-Straße für befangen erklären müssen. Er begründet, dass die Gemeindevertretung 2019 beschloss, eine Entlastungsstraße sei für den Kiesabbau „unbedingt erforderlich“. Außerdem sei in vielen Wortmeldungen, unter anderem vom Bürgermeister, die Wichtigkeit der Lkw-Straße für den Kiesabbau betont worden.

Auch gegen Bürgermeister Markus Giesinger (AVP) liegt eine Aufsichtsbeschwerde vor. Franz Kopf, der neben seiner Tätigkeit als Geschäftsführer bei der Kopf Kies+Beton GmbH auch Gemeindevertreter der Altacher Volkspartei (AVP) ist, erklärte kurz vor der Abstimmung zur Lkw-Straße: „Es dreht sich natürlich auch um uns. Ich bin jedoch in dieser Angelegenheit nicht befangen. Trotzdem werde ich an der Abstimmung nicht teilnehmen.“ Daraufhin verließ er den Saal.


Mit Berufung auf das Gemeindegesetz führt der Antragsteller und Gemeinderat Wolfgang Weber (BLA.G) an, Kopf hätte als anwesender Stimmberechtigter sich nicht seiner Stimme enthalten dürfen. Laut Weber hätte Giesinger die Sitzung entweder unterbrechen oder die Stimme von Kopf als „gegen den Antrag“ werten müssen.

Sollte die BH in beiden Fällen zugunsten der Antragsteller entscheiden und sich deren Rechtsansicht bewahrheiten, hätte das massive Folgen. Sollte die Stimme von Franz Kopf als „gegen den Antrag“ gewertet und Susanne Knünz-Kopf für befangen erklärt werden, würde eine Nein-Stimme dazukommen und eine Ja-Stimme wegfallen. Damit stünde es 13 zu 13 und die Mehrheit für die Variante Kratten wäre dahin.