Vorarlberg

Neuer Verteidiger im Mordprozess Janine G.

12.06.2024 • 16:04 Uhr
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Wenn der Mordprozess um Janine G. im Juli beginnt, wird ein Anwalt aus Tirol an der Seite des Hauptangeklagten sitzen. Steurer

Der wegen Mordes angeklagte 27-Jährige wird beim Geschworenenprozess am 30. und 31. Juli nicht mehr von German Bertsch verteidigt, sondern vom Tiroler Matthias Holzmann.

Der Mordverdächtige im Strafverfahren um die Tötung von Janine G. hat nach mehr als zwei Jahren seinen Verteidiger gewechselt. Der 27-jährige Untersuchungshäftling wird inzwischen nicht mehr vom Feldkircher Rechtsanwalt German Bertsch verteidigt, sondern vom Tiroler Matthias Holzmann. Das bestätigte Holzmann gestern auf NEUE-Anfrage. Vor rund drei Wochen habe er das Mandat übernommen, teilte der 38-jährige Innsbrucker Rechtsanwalt mit. Zu den Umständen des Verteidigerwechsels äußerten sich weder Holzmann noch Bertsch. Dem Vernehmen nach soll der Angeklagte seinem bisherigen Verteidiger die Vollmacht entzogen haben.

Angeklagter bestreitet Vorwürfe noch immer

Sein Mandant bestreite die Tatvorwürfe nach wie vor, berichtete Holzmann. Ferner werde er zu den Anklagevorwürfen und zur Verteidigungsstrategie zum jetzigen Zeitpunkt noch nichts sagen. Denn er habe das Mandat erst vor Kurzem übernommen und müsse den umfangreichen Akt erst im Detail studieren. Erst kurz vor dem Prozess werde er sich Mitte Juli inhaltlich öffentlich äußern, so das Vorstandsmitglied der Vereinigung österreichischer Strafverteidiger.

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Auf Strafrecht spezialisiert

Er habe sich als selbstständiger Rechtsanwalt auf Strafrecht spezialisiert, sagte Holzmann (Foto). In seiner Ausbildung zum Rechtsanwalt sei er als Konzipient in einer Feldkircher Anwaltskanzlei beschäftigt gewesen. Vor seiner Tätigkeit als Anwalt sei er Gerichtsreporter für eine Tageszeitung gewesen. Seinem neuen Mandanten wird in der Anklageschrift vorgeworfen, er habe im März 2022 in der Lustenauer Wohnung des Zweitangeklagten eine 30-jährige Dornbirnerin erwürgt, weil sie auf die Rückzahlung des ihm geliehenen Geldes gedrängt habe. Zudem soll der mit einer Vorstrafe belastete Erstangeklagte den 22-jährigen Zweitangeklagten bewusst wahrheitswidrig als Täter belastet und damit verleumdet haben. Gemeinsam sollen die beiden Angeklagten den Leichnam weggeschafft und so das Vergehen der Störung der Totenruhe begangen haben.

Neuer Verteidiger im Mordprozess Janine G.
Im Lustenauer Ried legten die Angeklagten mutmaßlich den Leichnam von Janine G. ab. Hartinger

Dem Zweitangeklagten legt die Staatsanwaltschaft Feldkirch neben der Störung der Totenruhe die Unterlassung der Verhinderung einer Straftat zur Last. Demnach soll der 22-Jährige tatenlos dabei zugesehen haben, als der Erstangeklagte die junge Frau erwürgt habe.

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Der Geschworenenprozess am Landesgericht Feldkirch findet unter dem Vorsitz von Richter Christoph Stadler am 30. und 31. Juli im Schwurgerichtssaal statt.