16 Betrügereien mit Krediten von Banken

Keine zu verbüßende Haftstrafe für unbescholtenen 38-Jährigen, der bei Betrugstaten zumeist erfolglos blieb.
Wegen des Verbrechens des gewerbsmäßig schweren Betrugs und des Vergehens der Urkundenfälschung wurde der 38-jährige Arbeiter am Montag am Landesgericht zu einer bedingten, nicht zu verbüßenden Haftstrafe von vier Monaten und einer unbedingten, dem Gericht zu bezahlenden Geldstrafe von 1800 Euro (180 Tagessätze zu je 10 Euro) verurteilt. Das Urteil des Schöffensenatsunter dem Vorsitz von Richter Alexander Wehinger, mit dem der Angeklagte einverstanden waren, ist nicht rechtskräftig. Denn Staatsanwältin Karin Krehn nahm drei Tage Bedenkzeit in Anspruch.
Betrug bei sieben Krediten
Der geständige Angeklagte betrog Banken bei sieben Krediten mit falschen Lohnzetteln. Dabei blieb es zumeist beim Versuch. Von drei Anklagepunkten wurde der von Alexander Fetz verteidigte Angeklagte im Zweifel freigesprochen, weil er manche Kreditraten bezahlt hatte.
Bei dem Urteil handelt es sich um eine Zusatzstrafe zur rechtskräftigen Verurteilung vom Oktober 2023 wegen gewerbsmäßig schweren Betrugs und Urkundenfälschung. Damals wurde über den Unbescholtenen am Landesgericht eine bedingte Haftstrafe von 15 Monaten und eine Geldstrafe von 3600 Euro (360 Tagessätze a’ 10 Euro) verhängt.
16 Taten
Demnach hatte der Drogensüchtige in neun Fällen Banken mit Kreditbetrügereien um 290.00 Euro geschädigt oder zu schädigen versucht.
Der Schöffensenat musste am Montag auf das vorjährige Urteil Rücksicht nehmen. Wären alle 16 Taten gemeinsam beurteilt worden, wären nach Ansicht der Richter 19 bedingte Haftmonate und eine Geldstrafe von 5400 Euro (540 Tagessätze) angemessen gewesen.
350.000 Euro Schaden
Der Strafrahmen belief sich auf ein bis zehn Jahre Haft. Die verhängten kombinierten Strafe entsprechen 28 Monaten Haft.
Insgesamt verursachte der Angeklagte mit 16 Taten einen Schaden von rund 350.000 Euro. In dieser Gesamtsumme sind allerdings jene Betrügereien enthalten, bei denen es beim Versuch geblieben ist.