Vorarlberg

Covid-19-Entschädigung: Fast Neun Millionen Euro Personalkosten fürs Land

03.07.2024 • 09:12 Uhr
Covid-19-Entschädigung: Fast Neun Millionen Euro Personalkosten fürs Land
Die Abwicklung der Entschädigungszahlen waren eine Mammutaufgabe für alle Beteiligten.

155 Millionen Euro zahlte das Land an Covid19-Entschädigungenaus. Nicht inkludiert: die Personalkosten. Die NEUE hat bei Gesundheitslandesrätin Martina Rüscher nachgefragt.

Wie steht es um die Transparenz bezüglich der Offenlegung von Ausgleichszahlungen des Landes Vorarlberg?

Martina Rüscher: Die Vorschriften für die Entschädigungszahlungen sind Bundesrecht, weswegen hierfür an das zuständige Bundesministerium verwiesen werden darf.

Was waren die Höchstbeträge, die Unternehmen wegen Verdienstentgang ausgeschüttet bekommen haben?

Rüscher: In Summe wurden in Vorarlberg 155.430.264,03 Euro (Stand: 26. Juni 2024) an Unternehmen für Verdienstentgänge nach dem Epidemiegesetz ausbezahlt. Bei den einzelnen Zahlungen ist zu berücksichtigen, dass die Verdienstentgänge aufgrund von verschiedenen Maßnahmen der Behörde nach dem Epidemiegesetz vergütet wurden. Die häufigsten Maßnahmen waren Absonderung von unselbstständigen Dienstnehmern oder Selbstständigen, aber auch Schließungen von Beherbergungsbetrieben und Seilbahnen.

Maurice Shourot
Martina Rüscher und das Land Vorarlberg stemmten eine “Herkulesaufgabe”. Shourot

Beim Verdienstentgang ging es auch um die Zeit vor der Covid-19-Verordnung, unter Beanspruchung des Epidemiegesetzes. Welche Fristen mussten eingehalten werden, um an Geld zu kommen?

Rüscher: Bei der Vergütung des Verdienstentganges ging es –unabhängig von den Verordnungen des Bundes – um die entstandenen Vermögensnachteile, insbesondere aufgrund von Absonderungen oder Betriebsschließungen nach dem Epidemiegesetz. Die Antragsfrist betrug drei Monate, gerechnet ab der Aufhebung der behördlichen Maßnahme.

Wie wurde sichergestellt, dass Antragsteller, die im Nachgang durch die Covid-19-Zahlungen unterstützt wurden, nicht doppelgleisig gefahren sind und von beiden Regelungen profitiert haben?

Rüscher: Selbstständige hatten sich im Zuge der Vergütungsverfahren gewisse Zahlungen anrechnen zu lassen.

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Hat hier der Staat zu wenig schnell reagiert?

Rüscher: Insbesondere zu Beginn der Pandemie waren viele rechtliche Fragen im Zusammenhang mit den Vergütungsverfahren lange Zeit nicht geklärt. Das Bundesrecht allein reichte für die Abarbeitung der Anträge nicht aus, und es musste auf die Vorgaben des Bundes gewartet werden. Dies führte vor allem in der Anfangszeit zu erheblichen Verzögerungen. Durch kontinuierliche Maßnahmen zur Beschleunigung der Bearbeitung konnten die Anträge in Anbetracht der enormen Anzahl schlussendlich schnell abgewickelt werden. Über 99 Prozent der Bescheide sind bereits rechtskräftig ausbezahlt worden. Weniger als ein Prozent der erlassenen Bescheide wanderten nach einer Beschwerde an das Landesverwaltungsgericht. Die vorgelegten Beschwerden waren überwiegend unberechtigt. Klare Lehre aus dieser Zeit ist, dass solche Einzelfallprüfungen nach dem Epidemiegesetz künftig nicht mehr stattfinden sollen, sondern dass solche Entschädigungszahlungen auf Antragstellung ausgezahlt werden – mit anschließenden Stichproben. Das wurde dem Bund auch klar vermittelt. Eine entsprechende Anpassung wird im neuen Epidemiegesetz für Österreich erwartet, das derzeit in Ausarbeitung ist.

Maurice Shourot
Viel Verwaltungsaufwand für Landesamtsdirektor Philipp Abbrederis. Shourot

Wie viele Kosten verursachte der personelle Mehraufwand von den in Spitzenzeiten rund 70 Landesbediensteten zusätzlich zum Entschädigungsgeld?

Rüscher: Bis Ende Mai 2024 sind für das Entschädigungsteam Personalkosten in der Höhe von 8.983.954,16 Euro (inkl. Lohnnebenkosten) angefallen.

(NEUE)