Tankstellenräuber von Hörbranz zu Haftstrafe verurteilt

Der unbescholtene und geständige 18-Jährige erbeutete bei einem bewaffnetem Überfall auf eine Hörbranzer Tankstelle eine vierstellige Summe.
Wegen schweren Raubes wurde der unbescholtene Angeklagte am Mittwoch in einem Schöffenprozess am Landesgericht Feldkirch zu einer teilbedingten Gefängnisstrafe von 24 Monaten verurteilt. Davon beträgt der unbedingte, zu verbüßende Teil acht Monate. 16 Haftmonate wurden für eine Bewährungszeit von drei Jahren bedingt nachgesehen.
Teilschmerzengeld und Bewährungshilfe
Als Teilschmerzengeld hat der 18-Jährige den beiden Raubopfern, denen er bereits je 250 Euro bezahlt hat, jeweils 810 Euro zukommen zu lassen. Zudem hat er während der dreijährigen Probezeit Bewährungshilfe in Anspruch zu nehmen.

Das Urteil des Schöffensenats unter dem Vorsitz von Richterin Sabrina Tagwercher, mit dem der von Stefan Harg verteidigte Angeklagte und Staatsanwältin Julia Berchtold einverstanden waren, ist rechtskräftig. Der Strafrahmen für den jungen Erwachsenen belief sich auf null bis 15 Jahre Gefängnis.
Mit Schreckschusspistole bedroht
Der mit einer Sturmhaube und einer Kapuze vermummte Täter hielt nach den gerichtlichen Feststellungen am Abend des 10. Juli einer Mitarbeiterin und einem Mitarbeiter einer Hörbranzer Tankstelle abwechselnd eine am Vortag gekaufte Schreckschusspistole vor und forderte Geld. Mit einer Beute von rund 2800 Euro flüchtete der Räuber mit einem E-Scooter.

Ein Mitarbeiter der Tankstelle fuhr mit einem Auto dem Räuber nach. Der Verfolger sah, dass der Täter ein Mehrparteienhaus im Leiblachtal betrat und teilte das der Polizei mit. Dort konnte der Täter schon rund eine halbe Stunde nach dem Überfall verhaftet und danach in Untersuchungshaft genommen werden.
Geständnis abgelegt
Der Angeklagte bekannte sich schuldig. Er sagte, er habe seiner Großmutter wegen einer Arztrechnung von mehr als 200 Euro finanziell helfen wollen. Verteidiger Harg sagte, sein Mandant sei depressiv und zur Tatzeit verwirrt gewesen. Mildernd wertete das Gericht die Unbescholtenheit, das reumütige Geständnis, das Alter unter 21 Jahren, die verminderte Zurechnungsfähigkeit und die Teilwiedergutmachung.

Erschwerend habe sich die Traumatisierung der beiden Opfer ausgewirkt, sagte Richterin Tagwercher. Der 39-Jährige sagte, er befindet sich wegen seiner Angst- und Schlafstörungen bereits in Psychotherapie. Die 31-Jährige gab zu Protokoll, sie werde sich einer Psychotherapie unterziehen. Der rechtskräftig Verurteilte, der sich in einer beruflichen Ausbildung befindet, wird nun bei der Justizanstalt eine Fußfessel beantragen.